Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. unterstützt die Initiative von Frau Marlene
Mortler MdB, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, den therapeutischen Einsatz
von Substanzen aus der Hanfpflanze, den sogenannten Cannabinoiden, zu erleichtern.
Sofern eine medizinische Indikation besteht, sollte eine unbürokratische Übernahme
der Kosten durch die Krankenkassen ermöglicht werden. „Allerdings bedarf es einer
differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung
der Therapie.“, so Prof. Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen
Schmerzgesellschaft e. V. Denn der therapeutische Einsatz von Cannabinoiden wird
derzeit aktiv in der Öffentlichkeit und von unterschiedlichen Fachgesellschaften
kommentiert. Die Diskussion suggeriert, dass Cannabinoide ein wirksames
Schmerzmittel seien und bisher der betroffenen Mehrheit an Schmerzpatienten und
-patientinnen aus regulatorischen Gründen vorenthalten wurden. Nach derzeitigem
Wissens- und Erfahrungsstand sind Cannabinoide jedoch nur bei einzelnen ausgewählten
Schmerzpatienten ausreichend wirksam. In der Mehrheit der chronischen
Schmerzpatienten zeigen Cannabinoide lediglich eine geringe bis mäßige
Schmerzlinderung, sodass Cannabinoide anderen bisher gebräuchlichen Schmerzmitteln
nicht überlegen sind.