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Dtsch Med Wochenschr 2015; 140(14): 1037
DOI: 10.1055/s-0041-103557
DOI: 10.1055/s-0041-103557
DMW Ticker
Opioide im Handgepäck
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. Juli 2015 (online)

Wer im Urlaub auf betäubungsmittelhaltige Medikamente angewiesen ist, muss einige Regeln beachten. Grundsätzlich gilt: Wer in einen Schengenstaat reist, darf verschriebene Betäubungsmittel in angemessener Menge für 30 Tage mitnehmen. Dafür benötigt der Patient eine Bescheinigung des Arztes, die von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein muss. Bei Reisen in andere Länder sollten Patienten sich vorher gut über die jeweiligen Bestimmungen informieren (www.bfarm.de/reisen). [wrc]