Die Behandlung von Kindern stellt nicht nur an die verantwortlichen Ärzte und das
Pflegepersonal besondere und spezifische Anforderungen; auch die maßgeblichen
Rechtsrahmenbedingungen, unter denen die ärztliche Behandlung von Kindern
erfolgt, muss seit jeher spezifische Besonderheiten beachten. Besonders
augenfällig wird dies aus medizinischer Sicht im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Arzneimitteln bei der Behandlung von Kindern. Nur ganz wenige Arzneimittel
sind für den Einsatz bei Kindern mit der zu fordernden Evidenz erforscht;
vielmehr beruhen die Erkenntnisse über den Einsatz und die Wirkungsweise von
Arzneimitteln im Wesentlichen auf Forschungsergebnissen beim Einsatz an
Erwachsenen.