JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2015; 04(05): 204-205
DOI: 10.1055/s-0041-106632
Tipps · Trends
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Tipps · Trends

Further Information

Publication History

Publication Date:
07 October 2015 (online)

KRITISIERT

Verzicht auf Regress gesetzlich geregelt

Das neue Gesetz bringt aber keine Entlastung für Hebammen.

Im Juni hat der Bundestag ein Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das einen Regressverzicht von Kranken- und Pflegekassen regelt. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) sieht darin allerdings keine Entlastung für Hebammen, da nicht klar ist, in wie vielen Fällen der Regressverzicht überhaupt greifen kann.

Künftig soll zwischen grob und einfach fahrlässigem Handeln unterschieden werden. Setzt sich der GKV-Spitzenverband mit seiner Forderung nach Ausschlusskriterien für Hausgeburten durch, würde eine Hebamme, die eine Hausgeburt betreut und bei der ein Schadensfall auftritt, bereits grob fahrlässig handeln. In dem Fall könnten die Kranken- und Pflegekassen den Regress für die Behandlungs- und Pflegekosten von der Hebamme zurückfordern. Zu dieser Frage haben die Hebammenverbände bereits die Verhandlungen mit den Krankenkassen abgebrochen und die Schiedsstelle angerufen.

Die Haftpflichtprämie für freiberufliche Hebammen liegt derzeit bei 6.274 Euro pro Jahr – für viele ein Grund, aus dem Beruf auszusteigen, da sie die Prämien nicht mehr erwirtschaften konnten. Daher besteht der Verband weiterhin auf der Prüfung eines Haftpflichtfonds.

Quelle: Deutscher Hebammenverband e. V.