Zusammenfassung
Neue Arbeitszeitmodelle in der Pflege kommen derzeit immer mehr in Mode. Klarheit
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das aber leider bisher nicht zur Folge.
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und neuerdings sogenannte
„Stand-by-Dienste“ oder auch „Flexi-Modelle“ sorgen mehr denn je für Verwirrung.
Viele von Ihnen, liebe Leser, beschäftigt die Frage: Wer darf was wann anordnen
und wie ist es letztlich zu vergüten? Unsere Fachanwälte klären über die
aktuelle Rechtslage auf.