Lange hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung versucht, sie abzuwehren, seit
            dem 30.04.2015 ist sie in Kraft: Die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie.
            Vertragsärzte sehen sich jetzt der Gefahr von Regressen ausgesetzt, wenn sie
            ihre Patienten zu früh ins Krankenhaus einweisen, begegnen andererseits aber
            auch Haftungsrisiken, wenn sie es zu spät oder gar nicht tun.