Klin Monbl Augenheilkd 2016; 5(01): 16-20
DOI: 10.1055/s-0041-110707
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Arbeitsunfall – Wie reagieren Sie richtig?

Stefanie Benner
,
Wolfgang Schmidt
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)

Abstract:

Vom Trittbrett gerutscht, Finger in der Tür geklemmt oder mitder Kanüle gestochen – Berufsunfälle kommen auch im Rettungsdienst vor. Was dann zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kernaussagen

  • Berufsunfälle von Arbeitnehmern sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

  • Zu den versicherten Fällen gehören Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

  • Die Meldung eines Berufsunfalls muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen, in schweren Fällen auch sofort.

  • Für die Anerkennung als Wegeunfall gelten strenge Vorgaben: Unterbrechungen aus privaten Gründen oder nicht begründbare Umwege sind nicht mitversichert.

Ergänzendes Material