Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische
Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall
und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen.
Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie
nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen
wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen.