Im Kreißsaal ist die Hebamme dem Arzt untergeordnet. Den ärztlichen Anweisungen bei
der
Geburt hat sie Folge zu leisten. Die Hierarchie endet, wenn ein Arzt regelwidrig handelt
und die Hebamme dies erkennt. Greift sie trotz besseren Fachwissens nicht ein, riskiert
sie Schadensersatzforderungen, strafrechtliche Konsequenzen und ihre Berufserlaubnis.