Klin Monbl Augenheilkd 2017; 234(06): 819-821
DOI: 10.1055/s-0042-109707
Offene Korrespondenz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zur Interaktion zwischen dem medizinischen Sachverständigen und der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen

Interaction Between Medical Experts and Professional Associations in Accidents at Work
M. Müller
2   Klinik für Augenheilkunde, Universitäts-Klinikum Frankfurt, Frankfurt am Main
,
H. Burggraf
1   Röttgers Mühle, Hamburg
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Publication History

eingereicht 10 May 2016

akzeptiert 14 May 2016

Publication Date:
01 August 2016 (online)

Mit der Approbation ist der Mediziner gehalten, für das sozialmedizinische Gebiet Gutachten zu erstellen, so bei Arbeitsunfällen für die zuständige Berufsgenossenschaft: § 201 ff SGB VII. Seine Ausführungen sind für die Behörden nicht verbindlich, aber richtungsweisend und für den Versicherten von gesundheitlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.

 
  • Literatur

  • 1 Burggraf MH. Zur Interaktion von Minderung der Erwerbsfähigkeit, Invalidität und Arbeitsunfähigkeit. Klin Monatsbl Augenheilkd 2016; 233: 179-181
  • 2 Burggraf MH. Wann ist der Schaden eines Auges über 25 % MdE anzusetzen?. Klin Monatsbl Augenheilkd 2016; 233: 54-56
  • 3 BSGE 9 RV 354/74 vom 31. 07. 1975. (Die MdE entspricht nicht unmittelbaren realen Gegebenheiten; es ist eine abstrakt primäre Annahme, die sich herausgebildet hat.)
  • 4 Schönberger, Mehrtens, Valentin. Arbeitsunfall und Berufskrankheit; Kommentar. 8. Auflage. München: Erich Schmidt Verlag; 2010
  • 5 LSG L3 U 68/83 vom 28. 03. 1984. (Nach der Rechtsprechung des BSG kann bei einem Verletzten der Umstand, dass seine Erwerbsfähigkeit im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls bereits gemindert war, nicht unbeachtet bleiben. Die Vorschädigung führt individuell in der Regel zu einem höheren Grad der unfallbedingten MdE, weil der Verletzte in stärkerem Maße von den Auswirkungen betroffen ist als ein Gesunder. Allerdings darf die MdE nicht rein rechnerisch festgestellt werden. Die Bedeutung einer Schädigung für die Erwerbsfähigkeit ist aber stets nach den persönlichen Verhältnissen des Verletzten zu bewerten. Eine Vorschädigung rechtfertigt es daher nicht unter allen Umständen, die unfallbedingte MdE mit einem wesentlich höheren Vomhundertsatz einzuschätzen.)