Die DGU sieht im geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen
erheblichen Nutzen für die künftige
Patientenversorgung. Laut Gesetzgeber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten-Managements
(NFDM) unter der Verantwortung der Bundesärztekammer (BÄK)
zum 1. Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der sogenannte Notfalldatensatz
(NFD) eingeführt werden. Derzeit
befindet sich der Notfalldatensatz im Praxistest.