Z Gastroenterol 2016; 54(11): 1261
DOI: 10.1055/s-0042-118746
Der bng informiert
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Editorial – Honorarentwicklung jetzt und in der Zukunft

Ulrich Tappe
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Publication Date:
10 November 2016 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

derzeit setzt sich das Honorar aus den Zuwendungen der Leistungen des KV-Systems sowie aus Leistungen des privatärztlichen Sektors zusammen. Wie es allerdings mit der Gebührenordnung GOÄ für Ärzte weitergeht, bleibt offen. Anfang des Jahres sollte eine neue GOÄ verabschiedet werden, inzwischen wurde dies aufgrund bestehender Unzulänglichkeiten und der daraus resultierenden unklaren Vergütungssituation gestoppt. Viele Jahre einer kontinuierlichen Arbeit auch des bng wurden in der vorgelegten Neufassung nicht berücksichtig. Jetzt wurde ein Neuanfang gestartet. Teile der den Verband betreffenden Leistungen wurden neu formuliert und gegengelesen. Forderungen, z. B. die Anästhesieleistungen nicht in einen Leistungskomplex zu versenken, wurden berücksichtigt. Was dabei herauskommen wird, bleibt jedoch derzeit offen. Bei nicht geklärten Bewertungen der Leistungen bzw. Auslegung der Steigerungsfaktoren kann die neue GOÄ derzeit nicht beurteilt werden. Definitiv geklärt ist jedoch, dass es in dieser Legislaturperiode keine neue GOÄ geben wird.

Das Honorar im kassenärztlichen Bereich ist für 2017 bereits verhandelt. Hier steigt der Punktwert ab 1. Januar 2017 für alle Leistungen um 0,9 Prozent auf 10,53 Cent. Auch durch Veränderungen der Krankheitslast und der immer älter werdenden Bevölkerung wird es ein Plus geben, welches jedoch regional unterschiedlich aussehen wird. Ferner ist ein Zuwachs in Höhe von 330 Millionen Euro für extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren geplant. Neu ist ein Budget von 163 Millionen Euro für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der überwiegend im hausärztlichen Bereich erstellt werden wird.

In dem starren System der Honorierung gewinnen Selektivverträge zunehmend an Einfluss. Direkte Verträge mit den Krankenkassen können zusätzliches Honorar generieren. Der bng hat hier zahlreiche Erfolge verbuchen können. Regional konnte er sich z. B. in Baden-Württemberg hervorragend positionieren. Weitere Verträge zur Behandlung der Hepatitis C konnten erstmals mit den regionalen AOKen in Hessen und Nordrhein-Westfalen abgeschlossen werden. Zahlreiche weitere Regionen folgten. In Westfalen-Lippe wurden Verträge mit der Barmer-GEK zur Therapie von chronischen entzündlichen Darmerkrankungen abgeschlossen, welche Musterverträge für weitere Bundesländer waren. Kürzlich konnte hier auch ein Hepatitis C Vertrag zusammen mit der KVWL erzielt werden. Die Aktivitäten führen dazu, dass auch weitere Kassen aufmerksam geworden sind und Vertage mit dem Berufsverband abschließen wollen oder dieses bereits getan haben. So konnte ein CED-Vertrag bundesweit mit der Technikerkrankenkasse verhandelt werden. Weitere Vertragsverhandlungen stehen an bis zu ganzen Versorgungslandschaften. Durch die konsequente Einschreibung in diese Verträge wird die Verhandlungsposition des Verbandes weiter gestärkt.

Wichtig ist, dass alle Verträge, an denen der bng beteiligt ist, hinsichtlich ihrer Rechtlichkeit mehrfach anwaltlich geprüft wurden. Somit sind Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes des Teilnehmenden grundsätzlich nicht gegeben. Dieses gilt umso mehr, wenn eine Körperschaft wie z. B. eine Kassenärztliche Vereinigung an den Verträgen beteiligt ist. Daher kann ich alle nur dazu aufrufen rege von den Verträgen Gebrauch zu machen. Der Technikerkrankenkassenvertrag wurde auf der Mitgliederversammlung in Hamburg vorgestellt. Unter anderem diese Vertragsaktivitäten haben dazu geführt, die Attraktivität des Verbandes zu steigern und hierüber neue Mitglieder zu gewinnen.


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