Radiopraxis 2017; 10(03): 171-173
DOI: 10.1055/s-0043-104151
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Publication Date:
25 September 2017 (online)

Weiterbildung zum „Sonographer“

Vertiefen Sie Ihre Fähigkeiten im Ultraschall und erreichen Sie den Berufstitel „Sonographer“ mit dem Lehrgang in 8 Modulen!

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Neue Weiterbildung zum „Sonographer“. Quelle: borg/despositphotos.com

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Berufsfachverband für Radiologietechnologie hat – in Kooperation mit der FH Wiener Neustadt – die per Bescheid vom 10.Jänner 2017 (GS4-GB-3/493-2016) ­bewilligte Spezialausbildung „Sonographer“ gemäß MTD-G 460/1992 § 32 (Sonderausbildung) eingereicht.

Schon seit 1992 besteht für österreichische Radiologietechnologinnen und -technologen die Berufsberechtigung, Untersuchungen mittels Ultraschall durchzuführen. Basierend auf dem Berufsbild und aufbauend auf der Berufsberechtigung nach dem MTD-G 460/1992 idgF findet diese Weiterbildung im Fachgebiet der Sonographie statt. Im Herbst 2017 startet der berufsbegleitende Lehrgang „Sonographer“. Die Absolvierung des Lehrgangs mit seinen 8 Modulen ist berufsbegleitend vorgesehen. Wir haben je Modul Outcome-Kompetenzen definiert und ermöglichen dadurch sowohl selbstgesteuertes Lernen und Übungen in Peergroups sowie validierte klinische Fallanalysen mit Befunddokumentation auf Basis der DEGUM/ÖGUM-Leitlinien.

Zulassungskriterien:

  • Berufsberechtigung als Radiololgietechnologin/-technologe nach dem MTD-Gesetz §2(3), d. h. Vorlage des Diploms bzw. des BSc-Dekretes ist obligatorisch.

  • oder Berufsberechtigung als

    • MTRA in Deutschland und

    • Fachfrau/Fachmann für MTRA der Schweiz

      • Vorlage des Diploms ist ­obligatorisch

      • Das Diplom benötigen Sie als Zugangsvoraussetzung für diesen Lehrgang.

    • Achtung: Teilnehmer aus diesen beiden Staaten sind damit NICHT gleichzeitig berufsberechtigt in Österreich. Die einschlägigen Vorschriften zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen sind zu beachten, und ggf. sind weitere Schritte zu unternehmen.

  • Anerkennung von facheinschlägigen Nachweisen sind nur durch Einzelfallüberprüfung möglich.

  • Wer seit Herbst 2016 (Sept., Jänner, März) die 3 angebotenen Module absolviert hat, erhält die Anrechnung der Kenntnisse. Die validierten Falldokumentationen müssen nachgereicht werden.

Module können idealerweise innerhalb eines Jahres besucht werden. Die Falldokumentationen müssen spätestens binnen 2 Jahren vollständig nachgewiesen werden. Das Basismodul bildet die Voraussetzung für die Organmodule. Falls ein Abschluss mit BSc. nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, kann das Basismodul angerechnet werden. Erst nach Vorlage aller Nachweise gilt der Lehrgang als abgeschlossen, und man kann den Zusatztitel „Sonographer” erhalten.

Mehr Information unter:

www.radiologietechnologen.at/lehrgangs onographie