Der Nuklearmediziner 2017; 40(03): 182-183
DOI: 10.1055/s-0043-108743
Nuklearmedizinische Standardprozeduren
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zur Einführung

Carl-Martin Kirsch
Klinik für Nuklearmedizin, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar
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Publication Date:
01 September 2017 (online)

Nuklearmedizinsche Untersuchungen – und nicht nur diese – sollten grundsätzlich folgenden Kriterien genügen:

Technische Qualität: Die Geräte sollten für jede Untersuchung in optimalem Zustand sein. Der Bedienende muss kompetent sein, und wissen was er tut. Die Darstellung muss bezüglich Auflösung und Kontrast optimiert sein. Der befundende Arzt muss für die Interpretation der Untersuchung und ihre klinischen Zusammenhänge gut ausgebildet sein.

Gezielter Einsatz: Die klinische Fragestellung und Problematik muss bei der Anforderung klar ersichtlich sein. Die Untersuchungsmethodik muss in der Lage sein, die vom anfordernden Arzt gestellte Frage in ihrem klinischen Zusammenhang optimal zu beantworten. Wie hilft das Untersuchungsergebnis bei der weiteren Behandlung des Patienten?

Somit wird als Grundlage bei den folgenden Untersuchungsmethodiken eine dem Stand der Technik entsprechende Ausrüstung z. B. mit einer rotationsfähigen Gammakamera, heute üblicherweise mit CT-Zusatz als SPECT/CT, verbunden mit einem Auswertesystem und Dokumentationseinrichtung vorausgesetzt, ebenso eine sorgfältige Präparation der Radiopharmazeutika bzw. Kits entsprechend den Anleitungen der Hersteller. Untersuchungsprotokolle für nicht (mehr) kommerziell erhältliche Radiopharmazeutika wurden der Vollständigkeit halber aufgenommen.

Auf eine Beschreibung der üblichen Maßnahmen zur apparativen und radiopharmazeutischen Qualitätskontrolle wird hier nur knapp eingegangen; es sei auf die einschlägige Literatur z. B. [1] verwiesen.

 
  • Literatur

  • 1 Eckardt J, Geworski L, Lerch H. et al. Hrsg. Empfehlungen zur Qualitätskontrolle in der Nuklearmedizin – Klinik und Messtechnik. Schattauer Verlag; 2009. ISBN: ISBN: 978-3-7945-2572-0
  • 2 Bundesamt für Strahlenschutz. Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen. Bundesanzeiger Nr. 143 vom 5. August 2003. 2003: 17503