Bei einem Seminar bietet der ärztliche Dozent den teilnehmenden Heilpraktikern an,
ihnen ein verschreibungspflichtiges Injektionspräparat zur therapeutischen Nutzung
zu verschreiben. Ebenso empfiehlt er seinen Seminarteilnehmern, nicht verschreibungspflichtige
Trinkampullen derselben Firma parenteral als Beigabe zu Infusionen zu verabreichen.
Als der Heilpraktiker Herr F. den Arzt konfrontiert, beharrt dieser auf der Rechtmäßigkeit
seines Vorgehens und stützt sich dabei auf Aussagen des betroffenen Arzneimittelherstellers.
Keywords
verschreibungspflichtige Arzneimittel - Verschreibungspflicht - Arzt - Heilpraktiker
- Trinkampullen - Injektion - Infusion