Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(08): 854-855
DOI: 10.1055/s-0043-117555
DGGG
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss – Intensivpflege in Perinatalzentren: Angaben für Nachweis des geforderten Personalschlüssels festgelegt

Further Information

Publication History

Publication Date:
24 August 2017 (online)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin ein Musterformular zur schichtbezogenen Dokumentation beschlossen, das zum Nachweis der geforderten Pflegepersonalschlüssel auf neonatologischen Intensivstationen dienen wird. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 hatte der G-BA die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QFR-RL) dahingehend konkretisiert, dass eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel gilt. Dabei dürfen nicht mehr als 2 Schichten, in denen die in der Richtlinie vorgegebenen Personalschlüssel nicht erfüllt werden, direkt aufeinanderfolgen.