Krankenhaushygiene up2date 2018; 13(03): 295-306
DOI: 10.1055/s-0043-118641
Organisation, Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Änderungen im Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz im Jahr 2016 und 2017

Annicka Reuss
,
Michaela Diercke
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Publication Date:
15 October 2018 (online)

In den letzten beiden Jahren sind umfangreiche Änderungen des Meldesystems für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. In diesem Beitrag wird auf die Änderungen eingegangen, die für Krankenhaushygieniker, hygienebeauftragte Ärzte sowie Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in der Pflege besonders relevant sind.

Kernaussagen
  • Die Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglichen, dass mit Unterstützung des Gesundheitsamtes rechtzeitig Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden können, die die weitere Verbreitung von Infektionskrankheiten verhindern.

  • Das IfSG regelt, wer zur Meldung verpflichtet ist, was meldepflichtig ist, welche Meldeinhalte die Meldung enthalten soll und welche Meldewege und Fristen einzuhalten sind. Zusätzliche Meldepflichten können gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung (IfSGMeldAnpV) oder gemäß Länderverordnung bestehen.

  • Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten und Erreger muss regelmäßig an die epidemiologische Situation angepasst werden.

  • Durch die IfSGMeldAnpV wurde die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 1 IfSG auf den Nachweis von Acinetobacter spp. und Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit ausgedehnt.

  • Dies ermöglicht zum einen die Erhebung von bundesweiten Daten zur Häufigkeit dieser Erreger, die sich international zunehmend verbreitet haben. Zum anderen kann durch die Einleitung von Hygienemaßnahmen die Weiterverbreitung verhindert werden. So könnten die Carbapeneme (v. a. Imipenem und Meropenem) weiterhin als Reserveantibiotika bei schweren nosokomialen Infektionen eingesetzt werden.

  • Das Gesundheitsamt ist bei den Ermittlungen im Zuge der Meldungen auf die Unterstützung durch den Krankenhaushygieniker angewiesen.

  • Durch das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) soll das Meldesystem modernisiert und das Absetzen von Meldungen vereinfacht werden. Zudem soll die Kommunikation zwischen den Beteiligten im Meldesystem verbessert werden, z. B. sollen die Meldenden mehr Feedback zu ihrer Meldung erhalten.