Aktuelle Urol 2018; 49(02): 132-136
DOI: 10.1055/s-0043-122831
Klinik und Praxis
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Ärztlich tätig in der Schwangerschaft

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Publication Date:
27 March 2018 (online)

Fazit

Der gesetzliche Mutterschutz ist bindend für Arbeitgeber, auch wenn die werdende Mutter bereit wäre, auf eigene Verantwortung weiterzuarbeiten. Das neue Gesetz ermöglicht aber schwangeren und stillenden Ärztinnen mehr Mitgestaltung und verhindert so eher , dass Schwangerschaften erst spät mitgeteilt werden.

Hier haben Arbeitgeber eine großartige Chance, Nachwuchs zu fördern: durch Unterstützung der Karriere, familienfreundliche Strukturen, betriebliche Kinderbetreuung und einen wertschätzenden Umgang mit schwangeren und stillenden Ärztinnen.

Dann wird das im neuen MuSchG in § 1 Abs. 1 formulierte Ziel erreicht: „Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.“

 
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