Im OP 2018; 08(01): 5
DOI: 10.1055/s-0043-124017
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Tobias Weimer
1   WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8 44803 Bochum
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Publication Date:
15 December 2017 (online)

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Notarzt kein Erfüllungsgehilfe des Rettungsdienstes

Ein Rettungssanitäter ist vom Zeitpunkt des Eintreffens des Notarztes dessen Weisungen unterworfen und insoweit von einer eigenen Verantwortlichkeit befreit. Der Notarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Rettungsdienstes.

BGH, Beschl. v. 31.05.2016 – VI ZR 352/14


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Operation unter Einsatz eines neuen technischen Geräts

Der Bundesgerichtshof entschied: Soll die Durchtrennung des Gallenblasengangs mit einem erst kurz zuvor auf den Markt gebrachten technischen Gerät erfolgen, was mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken verbunden sein kann, muss der Arzt den Patienten auch darüber aufklären. Der Patient muss in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken operieren lassen will oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren.

BGH, Beschl. v. 10.05.2016 – VI ZR 500/14

Beratertipp: Eine Haftung des Arztes ist gleichwohl wegen fehlenden Zurechnungszusammenhangs ausgeschlossen, wenn der konkrete Schaden des Patienten nicht durch das neue technische Gerät verursacht wurde.


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Persönliche Leistungserbringungspflicht des Chefarztes

Der BGH urteilte, dass, wenn ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt – regelmäßig den Chefarzt – vereinbart oder konkret zugesagt wurde, der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden muss, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll. Erfolgt eine solche Aufklärung nicht, stellt die Operationsdurchführung durch einen Oberarzt (anstelle des Chefarztes) einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten dar, da es an einer Einwilligung des Patienten fehlt.

BGH, Urteil v. 19.07.2016 – VI ZR 75/15


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