Rofo 2018; 190(03): 291-292
DOI: 10.1055/s-0044-102071
DRG-Mitteilungen
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Ärztliche Aufklärung in der Radiologie – Einsichtnahme in die Patientenakte und Herausgabe von Aufklärungsunterlagen

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Publikationsdatum:
01. März 2018 (online)

Müssen Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten die Patientenakte offenlegen und Aufklärungsunterlagen herausgeben? Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Peter Wigge und Jonas Kaufhold erläutern, ob Patienten Einblick in ihre Patientenakte verlangen dürfen und ob ihnen Kopien von Aufklärungsdokumenten grundsätzlich durch den Arzt angeboten oder herausgegeben werden müssen.