Zusammenfassung
Wir setzen unsere Reihe zum Datenschutz fort und beleuchten die wesentlichen Bestandteile
des
Beschäftigtendatenschutzes, denen die physiotherapeutische Einrichtung Beachtung schenken
sollte. Im
Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes steht der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten.
Dieser Schutz
muss jedoch stets mit dem Informationsinteresse der Arbeitgeber*innen abgewogen werden.