1 Immer mehr legen private Haftpflichtversicherer und deren Rückversicherer Wert auf
ein Reha-Management; s. jüngst den Beitrag von Maier-Lenz/Rischar, in VersR 2000;
32 - 36; s. auch den Beitrag „Reintra - ein Modell zur Wiedereingliederung schwer(st)verletzter
Unfallopfer”. VersR 1999, 161 - 167.
2 Dieser Beitrag bezieht sich nur auf den Unfall und nicht auf die Berufskrankheit.
Weiterführende Literatur ist beim Verfasser erhältlich. In dieser Zeitschrift bereits:
Mehrhoff F, Zurück in den Beruf nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Rehabilitation
1997; 36: 84 - 91; Mehrhoff F, Erneuerte Handlungsfelder für die Berufsgenossenschaften.
Sozialer Fortschritt 1998; 279 - 282 m. w. N.
3 Auf der Grundlage von politischen Eckpunkten (Stand 28. 10. 1999) entwirft die Bundesregierung
derzeit ein Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2001 in Kraft treten soll.
4 Der HVBG hat seinen Sitz in Sankt Augustin bei Bonn (Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt
Augustin), der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München (Fockensteinstraße
1, 81539 München), der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
(BLB) in Kassel (Weißensteinstraße 70 - 72, 34131 Kassel).
5 Darin sind sich die einzelnen EU-Staaten und die Europäische Kommission sowie Vertreter
in anderen Gremien der EU einig. Das gemeinsame Ziel kommt zuletzt deutlich in der
gemeinsamen Erklärung zur Beschäftigungsförderung in Europa zum Ausdruck, womit auch
Perspektiven zur Zukunft der sozialen Sicherung in Europa verbunden sind.
6 Insgesamt werden pro Jahr rd. 3 Mio. Berichte ausgetauscht, die ab 2001 auf elektronischem
Wege versandt werden sollen. Regionale Modellversuche zur elektronischen Abwicklung
mit Leistungserbringern beginnen voraussichtlich noch im Jahre 2000 (DALE-UV).
7 Eine gute Verknüpfung beider Ansätze bietet der Aufsatz von Bonvie/Hildebrandt, Managed-Care-Elemente
im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren. Sozialer Fortschritt 1995; 295 - 301.
8 Im zeitlichen Verlauf des Gesundheitsstrukturgesetzes aus dem Jahre 1989 machte bereits
die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags den Vorschlag, die Elemente der gesetzlichen
Unfallversicherung auch auf die Privatunfälle zu übertragen. Seinerzeit stellte man
sich vor, die Unfallversicherung auch die Privatunfälle „managen” zu lassen, um allen
Bürgern in Deutschland die Vorteile der dortigen Infrastruktur zugute kommen zu lassen.
9 Weitergehende Informationen sind über die Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher
Kliniken mit Sitz in 60331 Frankfurt, Postfach 60 01 12, Tel. 0 69/47 05-8 01, Fax
0 69/47 05-8 08, erhältlich.
10 Einen Überblick gibt zuletzt der Aufsatz von Mehrhoff F, Ekkernkamp, Traumatologen
und Berufsgenossenschaften. Trauma Berufskrankh 1999; 1: 443 - 447.
11 Bisher liegen Denkschriften zur Behandlung von Querschnittgelähmten, Schwerhirnverletzten
und Brandverletzten vor. Exemplare und das Schriftenverzeichnis sind beim HVBG, Abt.
Öffentlichkeitsarbeit, 53757 Sankt Augustin, Fax 0 22 41/2 31-13 91, E-Mail: info@hvbg.de,
kostenlos erhältlich.
12 Leuftink, Übungsbehandlung nach Arbeitsunfällen, KG - EAP - BGSW. 1. Aufl. 1998.
13 Diese und andere Empfehlungen der drei Bundesverbände der Unfallversicherungsträger
finden sich in dem Buch „Richtlinien zur Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung”,
1. Aufl. Gentner Verlag; 1999.
14 Zuletzt eine Forderung auf dem Kongress der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation
Behinderter (DVfR) im Jahre 1999: „Die Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung
zur Steuerung der Heilbehandlung und Rehabilitation gilt es zu erhalten” (so der vorläufige
Ergebnisbericht).
15 In der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit Jahrzehnten der Ausdruck „Steuerung
des Heilverfahrens” gebräuchlich, s. dazu etwa den Beitrag von Leuftink, Die BG 1991;
665 - 666. Diese Begriffe, ebenso wie der Anspruch „Herr des Verfahrens” zu sein,
deuten die aktive Rolle und das Bemühen eines Versicherers an, sich selbst in den
Mittelpunkt eines vernetzten Systems zu stellen und Verantwortung zu übernehmen. Gleichwohl
werden in diesem Beitrag die englischen Begriffe übernommen, die derzeit im Gesundheitswesen
in Deutschland verwendet werden. Sogar die o. g. Eckpunkte der Bundesregierung (Anm.
3) verwenden den Begriff des Reha-Managements (Ziff. 6 u. 7). Es kommt aber im Wesentlichen
auf den Begriffsinhalt an, den es in Deutschland noch auszuprägen gilt.
16 Im HVBG steht eine Broschüre zur „Rehabilitation und Rehabilitations-Statistik in
der gesetzlichen Unfallversicherung” aus dem Jahre 1997 zur Verfügung, in der u. a.
Strukturdaten, Daten über medizinische Reha-Maßnahmen, zu berufsfördernden Leistungen
und zu sozialen und schulisch-pädagogischen Reha-Maßnahmen ebenso wie zu Pflegefällen
zusammengestellt sind. Diese statistischen Quellen, die den am Unfallmanagement Beteiligten
eine Fundgrube von Informationen bieten, werden derzeit durch weitere Erhebungen,
insbesondere zu Kosten und zu ambulanten Maßnahmen, weiterentwickelt.
17 Das Leistungsspektrum der Berufshelfer ist in einer Broschüre des HVBG zusammengefasst,
die auch in englischer und französischer Sprache erhältlich ist. Weiterführende Literatur
bei Böhnert W, Aufgaben des Berufshelfers in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Rehabilitation 1997; 36: 39 - 47, sowie Schröfl, Das Sammelbesuchsverfahren. Die BG
1991; 602 - 605.
18 Die Verpflichtung zur Unfallanzeige der Unternehmer ergibt sich aus § 193 Abs. 1
Satz 1 SGB VII, der Arztbericht aus Ltnr. 10 des o. g. Ärzteabkommens. Ähnliches gilt
für die Berufskrankheiten. Einzelheiten zur „Datenerhebung und -verarbeitung durch
Ärzte” sind den §§ 201 ff. SGB VII zu entnehmen.
19 Dazu der Beitrag von Weber-Falkensammer/Mehrhoff F, Qualität und Wirtschaftlichkeit
der Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die BG 2000;104 - 111.
20 Zu dieser Zusammenarbeit bietet der Tagungsband 1995 „Zukunft der Arbeit - auch für
Leistungsgewandelte” (erschienen 1999 im Wirtschaftsverlag NW) eine Fundgrube.
21 Einzelheiten bei Göbel J, Case-Management zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen
Behinderter. Rehabilitation 1999; 38: 209 - 219.
22 Eine Broschüre mit Handlungsanleitungen hat der Landesverband Südwestdeutschland
der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahre 1999 herausgegeben.
Dr. jur. Friedrich Mehrhoff
Leiter der Hauptabteilung Rehabilitation
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Email: mehrhoff@HVBG.de