Suchttherapie 2003; 4 - 11
DOI: 10.1055/s-2003-822291

Die Rolle der Allgemeinpsychiatrie in der suchtmedizinischen Behandlung Erwachsener

G Jungbluth 1
  • 1Bernburg

Die Erkenntnisse als Grundlage dieses Vortrages basieren auf rein subjektiven Erfahrungen, die auf Vortrags- und Weiterbildungsveranstaltungen über mehrere Jahre bundesweit gesammelt wurden.

Aus Sicht der Referentin bestehen erhebliche Unterschiede im empathischen Umgang mit Suchtkranken. Im Zusammenhang damit gibt es erhebliche Lücken im Basiswissen über Suchterkrankungen bei allen Facharztgruppen, wobei zwischen Psychiatern, Allgemeinmedizinern und anderen Fachärzten unterschieden werden kann. Darüber hinaus ist die Arbeitsweise bei Entzugsbehandlungen auch in spezialisierten suchtmedizinischen Einrichtungen bundesweit sehr verschieden und von den jeweiligen Ansprüchen und Erfahrungen der entsprechenden Mitarbeiter abhängig.

Es erfolgt der Versuch einer Einschätzung sowohl der suchtmedizinischen Arbeit im allgemeinmedizinischen, interdisziplinären und nervenärztlichen Bereich.

Die Allgemeinpsychiatrie als zuständiger Facharztbereich für die Behandlung von Suchtkranken soll in ihren Möglichkeiten und Grenzen dargestellt werden. Zusammenfassend werden einerseits die Möglichkeiten der einzelnen Facharztbereiche bezeichnet und andererseits ein Ausblick auf die derzeitige Realität gewagt.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Rolle der Allgemeinpsychiatrie als zuständiger Facharztbereich für die Behandlung von Suchtkranken als sehr gering eingeschätzt wird. Vielfach ist damit die erforderliche Diagnostik und die daraus resultierende Therapie unzureichend abgesichert. Somit besteht, von Ausnahmen abgesehen, ein bundesweites Defizit in der adäquaten, psychiatrisch-fachärztlichen Versorgung Suchtkranker, was aus mangelndem Wissen, Kapazitäts- und Zeitgründen sowie aus Kostengründen resultiert.

Eine nach zu erarbeitenden Leitlinien fundierte Ausbildung müsste schon während des Medizinstudiums für alle Ärzte erfolgen; für Psychiater und Nervenärzte – sollte der Anspruch auf eine fachärztlich-versierte Therapie fortbestehen – muss zwingend eine suchtmedizinische Ausbildung einen erforderlichen Baustein darstellen.