Psychother Psychosom Med Psychol 2004; 54 - P3607
DOI: 10.1055/s-2004-819863

Kostenintegrierte psychosomatische Behandlung und Vergütung im DRG-System

M Rose 1, R Lohmann 2, J Becker 1, BF Klapp 1
  • 1Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Psychosomatik, Charité Universitätsmedizin
  • 2Lohmann & Birkner Consulting

Einleitung: Im kommenden Jahr ist die Abrechnung nach Diagnoses Related Groups (DRG’s) für alle somatischen Fächer verpflichtend. Hiermit verändert sich auch die Berechnungsgrundlage der Pflegesätze für die außerhalb des DRG-Systems verbleibenden Abteilungen. Aktuell finden sich in Deutschland sowohl psychosomatische Akutbetten die nach DRG wie nach Tagessätzen abrechnen. Wir haben in der vorliegenden Arbeit die Behandlungskosten den Vergütungen in beiden Finanzierungsmodellen gegenübergestellt.

Methoden: Untersucht wurden 307 konsekutive Patienten die vom 1.4. – 15.10.03 in der Charité stationär behandelt wurden. Die Diagnosen wurden vom Team formuliert, für ca. ⅓ der Patienten mithilfe eines strukturierten Interviews (M-CIDI) überprüft und mit der Software ID-Diacos verschlüsselt. Für jeden Patienten wurden alle aufgewandten diagnostischen wie therapeutischen Kosten einzeln erfasst (Labor, CT, Medikation etc.), die Personalkosten wurden je nach Pflegestufe gemittelt, der Overhead pauschal erfasst. Die Berechnung der Kosten erfolgte entsprechend der Regeln der InEK.

Ergebnisse: Die häufigsten Diagnosen ließen sich 6 DRG’s zuordnen: U63B, U65Z, U64Z, U66Z, U67Z, U63A. Die durchschnittliche Liegezeit lag bei 18,6 Tagen, und damit waren die Personalkosten um ca. 250% höher als von der InEK vorgegeben. Je nach DRG lagen die aufgewandten Kosten pro Fall zwischen 3275 und 5253 € und damit im Durchschnitt insgesamt um 1113–2036 € (einfache Basisrate) bzw. 351–1071 € (angehobene Basisrate) über den von der InEK vorgesehenen Vergütungen entsprechend der DRG Erstkalkulation. Bei der Vergütung nach den aktuellen Tagessätzen der Charité ergab sich hingegen eine vollständige Kostendeckung.

Diskussion: Innerhalb des DRG-Systems wäre an der Charité derzeit keine kostendeckende stationäre Behandlung möglich. Ausschlaggebend hierfür ist die Diskrepanz zwischen den im DRG-System „erlaubten“ Liegezeiten und denen, die realisierbar sind. Die Ursache hierfür liegt an der Berechnungsgrundlage der DRG’s, da die Daten der InEK bislang vorwiegend aus Ableitungen stammten, die keine psychotherapeutischen Leistungen entsprechend des OPS anboten.

Damit in Zukunft eine integrierte psychosomatische Diagnostik und Therapie möglich ist, erscheint eine Neuberechnung der DRG's zwingend. Die Finanzierung allein außerhalb des DRG-Systems durchführen zu müssen, erscheint uns mittelfristig riskant, da durch das Herausfallen der somatischen Fächer aus der Tagessatzberechnung von einer deutlichen Absenkung der Pflegesätze auszugehen ist.