Sehr langsam und mühselig macht sich die Politik daran, die starren Grenzen zwischen
den einzelnen Sektoren zu überwinden und integrierte Versorgungen aufzubauen. Damit
und durch die DRGs stellen sich neue Möglichkeiten für Kooperationen zwischen Klinik
und Praxis dar. Es wird ein Überblick über die derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten
und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.