Psychother Psychosom Med Psychol 2004; 54 - AB28
DOI: 10.1055/s-2004-822490

Validität der revidierten Fassung der Impact of Event-Skala (IES-R) an einem Kollektiv von Unfallverletzten

J Gerken 1, M Burgmer 2, C Lange 1, M Braunheim 1, M Langer 3, MJ Raschke 3, G Heuft 1
  • 1Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster
  • 2Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster
  • 3Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Münster

Fragestellung: Ist die revidierte Version der Impact of Event-Skala (IES-R) ein entsprechendes Instrument, posttraumatische Symptome (Intrusion, Vermeidung, Übererregung) nach einem Trauma ausreichend valide zu erheben?

Methodik: Die Validität der IES-R wurde faktoranalytisch und durch ein parallel eingesetztes strukturiertes klinisches Fremdbeurteilungsverfahren (CAPS) an einem Kollektiv von Patienten nach einem Unfallereignis zu drei Messzeitpunkten (unmittelbar nach dem Unfallereignis [T1], 6 [T2] und 12 [T3] Monate später) überprüft.

Ergebnisse: Die faktoranalytische Auswertung konnte zwar zu allen Messzeitpunkten drei Hauptfaktoren (Intrusion, Vermeidung, Übererregung) bestätigen, Items der Übererregung korrelierten hierbei jedoch deutlich stärker mit den beiden anderen Dimensionen. Auch konnte eine ausreichende und spezifische Korrelation der einzelnen Dimensionen des IES-R zu den vergleichbaren Subskalen des parallel erhobenen Fremdbeurteilungsverfahrens (CAPS) nicht gezeigt werden. Hierbei lagen nur mäßig starke und wenig diskriminierende Beziehungen (r<0,56) der Subskalen des CAPS zu den Dimensionen des IES-R vor, dies überwiegend unspezifisch zur Dimension der Übererregung.

Diskussion: Die Validität der IES-R als Instrument zur Erhebung posttraumatischer Symptome muss hinterfragt werden. Insbesondere die neu eingeführten Items der Übererregung ließen sich nicht ausreichend von den Items der anderen Dimensionen abgrenzen. Eine entsprechende Veränderung der Übererregungsitems durch Umformulierung oder Neuzuordnung erscheint ratsam.