Z Geburtshilfe Neonatol 2004; 208 - 1
DOI: 10.1055/s-2004-829206

Bedeutung der DRG-Vergütung für die Neonatologie am Beispiel eines Tertiärzentrums

C Müller 1, 2, U Weiß 2, R Hentschel 1
  • 1Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Neonatologie/Pädiatrische Intensivmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
  • 2Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Qualitätsmanagement, Universitätsklinikum Freiburg (Freiburg, Deutschland)

Fragestellung:

Welche Auswirkungen hat die Vergütung nach G-DRG 2004 auf neonatologsiche Abteilungen?

Methodik:

Für alle neonatologischen Fälle des Zentrums für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Freiburg vom 1.1.2003 bis 31.12.2003 wurden Aufenthaltsdaten, Diagnoseverschlüsselung und Prozedurenverschlüsselung erfasst. Mit einem aktuellen G-DRG 2004 Grouper und einer angenommenen Baserate von 3400 Euro wurde die entsprechende Vergütung für das neonatologische Patientenkollektiv des Jahres 2003 im Falle einer DRG-Vergütung berechnet und mit der tatsächlichen Vergütung des Jahres 2003 verglichen.

Ergebnisse:

Im Jahr 2003 wurden 434 Neonaten behandelt, davon 13 (3%) <750g bzw. 12 (2,8%) <26+0/7 SSW und 376 (87%) >1499g bzw. 368 (85%) >31+6/7 SSW.

Mit einer Vergütung nach DRG könnte damit ein Gesamterlös ca. 5 Mio. € erzielt werden. Ohne kardiochirurgische Fälle (P02), die den größten Einzelerlös von ca. 760.000 € (15%) ausmachen, bleibt ein Gesamterlös von ca. 4,3 Mio €. Damit könnte mit einer Vergütung nach G-DRG eine Steigerung um etwa 200.000 € (4%) im Vergleich zur Abrechnung mit tagesgleichen Pflegesätzen und Fallpauschalen erreicht werden.

Neugeborene <1000g machen nur 21 Fälle (4,9%) aus, bedeuten aber einen Erlös von knapp 1,2 Mio € (28%). Neugeborene mit sign. Prozeduren oder Langzeitbeatmung machen nur 40 Fälle (9,4%) aus, bedeuten aber einen Erlös von ca. 2,2 Mio € (52%). Insgesamt bestimmen damit 15% der Fälle 80% des Erlöses. Gerade diese Fälle sind nahezu unabhängig von der Verschlüsselungsqualität.

Nur bei 216 Fällen (61%) ist theoretisch durch bessere Verschlüsselung eine höhere Vergütung möglich. D.h. nur 23% des Erlöses kann überhaupt theoretisch durch eine effektivere Verschlüsselung beeinflusst werden. In praxi dürfte diese Spanne deutlich geringer sein.

Besonderes Augenmerk bezüglich effektiver Verschlüsselung verdient die DRG P67B: NG >2499g ohne sign. Prozedur oder Langzeitbeatmung, mit einem schweren Problem. Es ist mit 85 Fällen (20%) die häufigste DRG überhaupt. Mit Verschlüsseln eines zusätzlichen schweren Problems wäre eine Erlössteigerung um ca. 200.000 € (ca. 5%) möglich.

Zusammenfassung:

Die geschätzte Vergütung neonatologischer Fälle nach G-DRG 2004 weicht nicht wesentlich von der erzielten Vergütung nach altem Abrechnungssystem ab.

Der weitaus größte Teil der Vergütung nach DRG wird bestimmt vom Geburtsgewicht sowie von signifikanten Prozeduren und Langzeitbeatmung, d.h. er ist weitgehend unabhängig von der Verschlüsselungsqualität.

Insgesamt sind durch eine Varianz der Verschlüsselungsqualität Vergütungsschwankungen im Bereich von 5% vorstellbar.