Subileus und Ileus sind häufige Krankheitsbilder bei fortgeschrittenen gynäkologischen
Malignomen, insbesondere beim Ovarialkarzinom. Während bei der Primäroperation oft
ein Subileus/Ileus durch eine Dickdarmstenose verursacht ist, handelt es sich in der
Terminalsituation meist um einen Dünndarmileus. Eine Subileussituation besteht meist
über mehrere Monate. Die Subileusbeschwerden können meist durch die Gabe von Morphinen
(transdermal), Metamizol, Metoclopramid, Laxantien und Dexamethason medikamentös gelindert
werden. Tritt ein Ileus auf, ist eine klinische Einschätzung der Patientin in Bezug
auf konservatives bzw. operatives Vorgehen notwendig. Für ein konservatives Vorgehen
würde sprechen: Karnofsky-Status <80, eine extensive Vortherapie mit Zytostatika,
Dünndarmileus, vorwiegende Lokalisation der Metastasen im Oberbauch, ein gynäkologischer
Untersuchungsbefund ohne den Nachweis eines isolierten Beckenrezidivs oder eine Lebenserwartung
von weniger als 1 Monat. Die Entscheidung, ob bei einem Ileus eine operative Intervention
erfolgen sollte, darf nicht auf den Allgemeinchirurgen abgewälzt werden, sondern sollte
aufgrund genauer Kenntnisse der spezifischen onkologischen Erkrankungssituation durch
die primär behandelnden fachspezifisch erfahrenen Onkologen erfolgen. Wenn eine Entscheidung
zu konservativem Vorgehen getroffen wurde, sollte auch keine weitere bildgebende bzw.
invasive Diagnostik mehr erfolgen. Die supportive Therapie beruht in der Terminalsituation
auf multiplen pflegerischen Maßnahmen, einer Flüssigkeitsrestriktion, der i.v. Gabe
eines Protonenpumpeninhibitors, von HT3-Serotonin-Antagonisten, Spasmolytika bei krampfartigen
Schmerzen, Metamizol, Dexamethason und Octreotid. Metoclopramid sollte in dieser Phase
vermieden werden, aufgrund einer Stimulation der Darmmotorik. In der allerletzten
Lebensphase kommen Triflupromazin, Morphin und Midazolam in Form einer Perfusortherapie
zum Einsatz. Gerade die terminale Ileustherapie sollte von den Behandlern aller Fachrichtungen
unbedingt beherrscht werden. PatientInnen haben gerade in dieser Lebensphase das Recht
auf Distanzierung und Schmerzausschaltung.