Zu Beginn erfolgen ein Verweis auf das überkomplexe Geschehen in der Behandlung des
chronisch rezidivierend erkrankten Klientels und die grundsätzliche Einschränkung,
die sich dadurch für einen geplanten Behandlungsablauf (GBA) ergeben. Trotzdem sind
GBAs machbar, ein Qualitätserfordernis und unter anderem eine Grundlage für ein integriertes
Versorgungsangebot und eine Marken(Produkt)bildung als Ausgangsbasis für eine vertragliche
Vereinbarung mit Kostenträgern. Ein GBA ist definiert als eine diagnoseabhängige geplante
Behandlung des Patienten durch ein interdisziplinäres Team. Es werden Begründungen
für GBAs und die mit ihnen verbundenen Ziele dargestellt. Grundlagen für die Entwicklung
von GBAs sind im Wesentlichen die Bestimmung von Indikation und Kontraindikation,
Qualitäts- und Leistungsstandards, das Behandlungskonzept, Behandlungsleitlinien und
„evidence based“ Grundlagen. Die praktische Entwicklung eines GBA am Beispiel klinischer
Drogenentzugsbehandlung im Klinikum Nord Hamburg, seine Sicherstellung und die Prozesssteuerung
wird vorgestellt. Des Weiteren wird auf den Aspekt von integrativer Versorgung Suchtkranker
und zukünftiger Planung/Vorhaben bzw. deren bisher völliges Fehlen eingegangen und
Gründe dafür erörtert.