Einleitung: Papillomatöse Tumoren gehören zu den seltenen endobronchialen Raumforderungen. Diese
umfassen die larnygo-tracheobronchiale Papillomatose und das solitäre bronchiale Papillom.
Fallbeschreibungen
Eine 30-jährige Patientin musste über mehrere Jahre wiederholt wegen rezidivierender
laryngo-tracheobronchialer Papillome endobronchial interventionell therapiert werden.
Bei maligner Entartung mit Nachweis eines Plattenepithelkarzinoms erfolgte im Jahr
2003 unter kurativem Ansatz die erweiterte Pneumonektomie mit Bifurkationsresektion.
Seitdem besteht Rezidivfreiheit.
Eine 90-jährige Patientin mit unauffälligem Röntgen-Thorax wurde zur Abklärung von
Luftnot bronchoskopiert. Dabei zeigte sich ein papillomatöser Tumor, der sich über
den rechten Hauptbronchus bis in den Zwischenbronchus ausdehnte. Die Histologie ergab
eine papillomatöse Hyperplasie und Anteile eines Plattenepithelkarzinoms. Bei Inoperabilität
erfolgte die Argon-Plasma-Koagulation und Kryotherapie. Im Verlauf waren wiederholte
Rekanalisationen erforderlich. In der Bildgebung zeigten sich knotige pulmonale Veränderungen
infolge Papillomausdehnung in die kleinen Atemwege. Re-Biopsien erbrachten keine malignen
Veränderungen.
Diskussion: Die wiederkehrende juvenile laryngotracheale Papillomatose neigt definitionsgemäß
zu Rezidiven, so dass primär die endoskopische Therapie zum Zug kommt. In Einzelfällen
mit maligner Entartung kann unter kurativem Therapieansatz ein parenchymresezierender
Eingriff erforderlich werden. Das solitäre bronchiale Papillom ist endoskopisch oft
nur inkomplett resektabel. Zur Vermeidung einer Tumorprogression per continuitatem
und einer malignen Entartung ist deshalb pimär eine komplette Tumorentfernung anzustreben.
Bei Inoperabilität stehen endoskopische Maßnahmen der Tumorkontrolle im Vordergrund.
Schlussfolgerung: Die rezidivierende laryngotracheobronchiale Papillomatose und das solitäre bronchiale
Papillom sollten im Hinblick auf Therapieentscheidungen und Prognose voneinander abgegrenzt
werden. Maligne Entartungen sind bei beiden Entitäten sehr selten.