Aktuelle Neurologie 2005; 32 - P482
DOI: 10.1055/s-2005-919514

Spezialisierte neurologische Versorgung unter Bedingungen des DRG-Systems – das Beispiel Parkinson-Fachkliniken

G Ebersbach 1
  • 1Für die Arbeitsgemeinschaft der Parkinson-Fachkliniken

Mit der Einführung des DRG-Systems ist es zu einer Gefährdung spezialisierter stationärer Versorgung gekommen, da in Spezialkliniken häufig besonders resourcenintensive Subgruppen innerhalb einer DRG versorgt oder besonders (Kosten-)aufwändige Leistungen erbracht werden.

In der vorliegenden Studie wurden die Liegezeiten von 2262 Patienten in 7 Parkinson-Fachkliniken mit der mittleren Verweildauer verglichen, die aus den Kalkulationsdaten des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) errechnet bzw. dem Leistungsbericht der Helios-Klinikgruppe entnommen wurden.

Verglichen mit den Daten aus allgemein-neurologischen Abteilungen zeigten die Verweildauern und DRG-Zuordnungen in den Fachkliniken folgende Besonderheiten:

- signifikant geringere Verweildauerunterschiede zwischen DRG B67A („komplizierter Parkinson“) und DRG B67B („unkomplizierter Parkinson): Fachkliniken 21,4 vs. 20,6 Tage

InEK 16,2 vs. 13 Tage, Helios 17,6 vs. 12,4 Tage

- signifikant längere Verweildauer (s.o.)

- signifikant höherer Anteil der DRG B67A („komplizierter Parkinson“) am Gesamtklientel mit Hauptdiagnose Parkinson: Fachkliniken 48,5%, Helios 20%

Der vorliegende Vergleich verschiedener Institutionstypen zeigt, dass die DRG-Stichprobe nicht repräsentativ für die fachklinische Versorgung von Parkinson-Patienten ist. Die Annahme einer homogenen Kostenverteilung innerhalb einer DRG lässt sich für das dem DRG-System zugrunde liegende „Ein-Haus-Modell“ bestätigen, bei dem Kalkulationsdaten aus unterschiedlichen Institutionen gepoolt werden. Dies schließt jedoch Inhomogenitäten zwischen verschiedenen Institutionstypen nicht aus. Dies ist mit Finanzierungsrisiken- und damit in letzter Konsequenz auch Existenzgefahren für Fachkliniken verbunden.