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         Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen war es schon immer unbestritten, dass
            ein Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil an den anderen vermieten konnte, wenn
            diesem die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wurde. Der Bundesfinanzhof (BFH)
            hat jetzt entschieden, dass eine solche Vermietung an den Miteigentümer auch bei Zweifamilienhäusern
            möglich ist, wenn eine der beiden Wohnungen von einem der Miteigentümer bewohnt und
            die andere von beiden gemeinsam an einen Fremden vermietet wird.