Rofo 2006; 178 - MTRA_3_4
DOI: 10.1055/s-2006-941022

Bewertung der Schutzwirkung bleifreier Schutzkleidung

H Eder 1
  • 1Landesamt für Umwelt, 2, München

Röntgen-Schutzkleidung für Anwender wird nach der europäischen Norm EN 61331–3 hergestellt und klassifiziert.

Die Schutzwirkung wird dabei als Blei-Gleichwert angegeben.

Bei Stoffen, die kein oder nur wenig Blei enthalten, ist der Blei-Gleichwert zur Bewertung der Schutzwirkung nicht geeignet, da er im kleinen Strahlenfeld ermittelt wird.

Vielmehr muss die Schutzwirkung bei großen Strtahlenfeldern gemessen und als Schwächungs-oder Absorptionsfaktor angegeben werden.

Diese Messgrößen beinhalten auch die sehr intensitätsreiche Sekundärstrahlung, die bleifreie Schürzen entwickeln.

Die Schutzwirkung hängt darüberhinaus stark von der Röhrenspannung ab.

Bleifreie Röntgenschutzkleidung wird künftig nach Schutzklassen eingestuft, die mit denen von Bleischürzen (0,25/0,35/0,50mm) vergleichbar sind, d.h. im großen Strahlenfeld annähernd gleiche Schutzwirkung wie Blei besitzen.

Lernziele:

Bleifreie Schutzkleidung darf hinsichtlich der Schutzwirkung nicht nach dem Bleigleichwert beurteilt werden.

Die Schutzwirkung muss im großen Strahlenfeld bestimmt werden. Dabei ist auch die intensive Sekundärstrahlung von Elementen wie Zinn, Antimon, Barium usw. zu berücksichtigen.

Schutzstoffe bzw. Kombinationen von Schutzstoffen, die wenig Sekundärstrahlung entwickeln, sind zu bevorzugen.

Der Anwender kann bleifreie Schutzkleidung künftig nach Schutzklassen beurteilen, die hinsichtlich der Strahlenabsorption der gleichen Schutzwirkung entsprechen wie Bleischutzkleidung.

Die Schutzklasse muss vom Hersteller angegeben werden.

Damit wird die Kontinuität zu bleihaltiger Strahlenschutzausrüstung gewahrt.

Korrespondierender Autor: Eder H

Landesamt für Umwelt, 2, Am Stadtpark 43, 80538 München

E-Mail: heinrich.eder@lgl.bayern.de