Rofo 2006; 178 - WI_PO_68
DOI: 10.1055/s-2006-941120

Krebsregisterabgleich des Modellprojektes Mammographie-Screening Weser-Ems

A Thiel 1, I Urbschat 1, S von Gehlen 1, J Kieschke 1, G Hecht 2, P Jensch 1
  • 1OFFIS, IuK-Systeme im Gesundheitswesen, Oldenburg
  • 2Wittmund

Ziele: Im April 2005 ist das Modelprojekt Mammographie-Screenings Weser-Ems (MSWE) in die Regelversorgung überführt worden. Es wurde seit Mai 2002 in 15 ausgewählten Gemeinden allen 50–69jährigen Frauen ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening angeboten. Ein Qualitätsparameter des Mammographie-Screenings ist die Häufigkeit von Intervallkarzinomen – Mammakarzinome die in dem Intervall zwischen unauffälliger Screening-Mammographie und dem nächsten Screeningtermin auftreten. Die Intervallkarzinome sind nur durch Abgleich mit dem epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) zu ermitteln. Methode: Die teilnahmeberechtigten Frauen werden im 2jährlichen Intervall zum Mammographie-Screening eingeladen. Für die Evaluation von Intervallkarzinomen im MSWE wurde zweimal ein Abgleich der Teilnehmerinnendaten mit dem EKN durchgeführt. Der Abgleich erfolgte auf pseudonymisierter Ebene unter Anwendung des Kontrollnummernsystems der Krebsregister.

Eine Teilnehmerin des MSWE mit einer im EKN gemeldeten Brustkrebserkrankung wird als Intervallkarzinom angesehen, wenn

  • die Teilnehmerin im Screening als mammographisch unauffällig befundet wurde oder

  • sie einen Termin für die Folgediagnostik hatte und die Diagnosestellung mindestens 4 Monate nach dem Screening-Datum liegt und keine Direktmeldung des MSWE im EKN vorliegt.

Ergebnis: In 15 Fällen (0,1% aller TN) liegt eine unsichere Personenübereinstimmung vor. Nach einer medianen Beobachtungszeit von 26 Monaten lassen sich 21 Intervallkarzinome ermitteln (20 invasive, 1 In-Situ-Karzinom). Acht davon treten in den ersten 12 Monaten nach Screening auf, dreizehn nach mehr als 12 Monaten (Intervallkarzinomrate: erstes Jahr nach Screening 0,57‰, zweites Jahr z.Z. 1,11‰). Die T-Stadien der invasiven Intervallkarzinome differieren zwischen T1b und T2. Schlussfolgerung: Als Bestandteil der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFR) ist die Evaluation von Intervallkarzinomen ein wichtiger Qualitätsparameter des Mammographie-Screenings. Im EKN konnte der pseudonymisierte Datenabgleich erfolgreich technisch umgesetzt werden. Um eine nachgehende Qualitätssicherung der Intervallkarzinome zu ermöglichen ist eine Rückmeldung der im EKN identifizierten Fälle an die Screeningeinheit unbedingt erforderlich. Eine direkte Rückmeldung ist nicht im Krebsregistergesetz vorgesehen. Für das bundesweiten Mammographie-Screening ist entsprechend den KFR dringend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Korrespondierender Autor: Thiel A

OFFIS, IuK-Systeme im Gesundheitswesen, Escherweg 2, 26121 Oldenburg

E-Mail: thiel@offis.de