B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2006; 22(6): 254-256
DOI: 10.1055/s-2006-942325
RECHT

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Anwaltskanzlei stellt sich vor

M. Beden1
  • 1Justiziar des DVGS e. V.
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Publication Date:
18 December 2006 (online)

DVGS e. V. wechselt den Verbandjustiziar

Zum Jahreswechsel 2007 wechselt der DVGS e. V. die Anwaltskanzlei von Dr. Boxberg (München) auf diejenige von Hille und Beden (Köln). Zehn Jahre lang, von 1996 an, war Dr. Ernst Boxberg verdienstreich für den Verband tätig. Wesentliche berufspolitische Erfolge (z. B. Umsatzsteuerbefreiung für Sporttherapeuten) sind ihm zu verdanken. Mithilfe Dr. Boxbergs konnte es in den vergangenen zehn Jahren erst gelingen, die Sport- und Bewegungstherapie in der Prävention, ambulanten und stationären Rehabilitation sowie im Rehabilitationssport berufspolitisch weiter zu etablieren. Als erfahrener Anwalt im Umgang mit gesundheitspolitischen und sozialrechtlichen Fragestellungen half er dem Verband, sich zu positionieren und Ansprechpartner zu finden. Darüber hinaus verfasste er das juristische Fachgutachten für den Antrag zur Anerkennung der Sporttherapie als Heilmittel. Hilfreich waren vielen unserer Mitglieder seine arbeits- und sozialrechtlichen Empfehlungen und Ratschläge. Gerade für diejenigen, die den Schritt in die Selbstständigkeit vollzogen, war Dr. Boxberg ein kompetenter Ratgeber. Er war präsent in unserer Verbandzeitschrift und führte viele praxisrelevante Themen in der Rubrik Berufsrecht aus. Der DVGS e. V. ist ihm ob seiner Leistungen für den Verband zu großem Dank verpflichtet und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Für die Nachfolge konnte die Anwaltskanzlei Hille und Beden verpflichtet werden, die ab Januar 2007 die Arbeit von Dr. Boxberg fortführen wird.

Korrespondenzadresse

M. Beden
Hille Beden 

Rechtsanwälte

Gothaer Allee 2

50969 Köln

Phone: 02 21/93 64 67 42

Fax: 02 21/93 64 67 88

Email: beden@hille-beden.de

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