Gesundheitswesen 2006; 68 - A103
DOI: 10.1055/s-2006-948659

Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt. Eine Analyse von Leistungsdaten der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und GKV

U Prüß 1, J Küpper-Nybelen 1, P Ihle 1, I Schubert 1
  • 1PMV forschungsgruppe, Universität zu Köln

Hintergrund: Der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit kann durch ein akutes Ereignis z.B. verbunden mit einem Krankenhausaufenthalt (KHA) bedingt sein oder neben Kontextfaktoren durch einen chronischen Verlauf mit zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf. Ziel: Beschreibung des Zusammenhangs von KHA und Beginn der Pflegedürftigkeit (nach SGB XI) sowie bei Wechsel von ambulanter in stationäre Pflege. Methoden: Die Studie beruht auf der 18,75%igen Versichertenstichprobe AOK Hessen/KV Hessen. Stamm-, Krankenhaus- und Leistungsdaten der SPV wurden pseudonymisiert in die Analysen einbezogen. Population: 12.627 Vers. mit erstmaliger Pflegeleistung in den Jahren 1999–2002 (Durchschnittsalter: 78 Jahre). KHA innerhalb von 12 Monaten vor Pflegebeginn (PB) wurden betrachtet. Ergebnisse: Bei 70% der inzident Pflegebedürftigen war ein KHA dokumentiert. Davon erhielten 43% direkt im Anschluss an den KHA Pflegeleistungen, knapp 30% innerhalb eines Monats. Bei weiteren 27% lag der KHA zwischen 2 und 12 Monaten vor PB. Je näher KHA und PB zusammen lagen, desto höher war der Anteil der Versicherten mit stat. Pflegeleistungen: bei 0 Tagen nach KHA 30%. Bei den Pflegebedürftigen ohne KHA nahmen nur 7% eine stat. Leistungen in Anspruch, 80% erhielten Pflegegeld. Die 3häufigsten Entlassungsdiagnosen (ICD-10 Kapitel) waren Krankheiten des Kreislaufsystems, Neubildungen und Verletzungen/Vergiftungen. Bei Wechsel von ambulanter in stationäre Pflege erfolgte in rund 62% der Fälle vor dem Wechsel ein KHA. Nach den Krankheiten des Kreislaufsystems, Verletzungen/Vergiftungen stehen die psych. u. Verhaltensstörungen bei den Entlassungsdiagnosen an 3. Stelle. Diskussion: Die Studie zeigt sowohl die Bedeutung der Schnittstelle zwischen KH und (stat.) Pflege als auch den Stellenwert der Verletzungen/Vergiftungen und psych. Erkrankungen für den Wechsel in stat. Pflege. Schlussfolgerungen: Der KHA kann als Hinweis auf ein akutes Ereignis gewertet werden, das Pflegeleistung erfordert. Neben Kenntnis der Kontextfaktoren für PB kommt deshalb der Kenntnis med. Anlässe im Vorfeld von (stat.) Pflege für mögliche zielgruppenspezifische Prävention von Pflegebedürftigkeit große Bedeutung zu.