Dtsch Med Wochenschr 1997; 122(18): 594-596
DOI: 10.1055/s-2008-1047660
Standpunkt

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Intensivmedizinische Maßnahmen an hirntoten Schwangeren in Recht und Ethik

M. H. Stellpflug
  • Kaskelstr. 43, 10317 Berlin
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Publication Date:
25 March 2008 (online)

Zusammenfassung

Es läßt sich festhalten, daß nach allgemeiner Auffassung die Behandlungsfortsetzung in der hier diskutierten Fallsituation jedenfalls bei Zustimmung der Verwandten zulässig ist und insbesondere keinen Verstoß gegen Straftatbestände darstellt. Betrachtet man die Situation dagegen aus dem Blickwinkel eines möglichen Abbruchs intensivmedizinischer Maßnahmen bei Eintritt des Hirntodes einer Schwangeren, so werden Zweifel an dessen Zulässigkeit geäußert. Sofern aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der jeweiligen medizinisch-technischen Möglichkeiten eine Rettung der Leibesfrucht möglich erscheint, bejahen gewichtige Stimmen eine Rechtspflicht der Ärzte zur Aufrechterhaltung der hier diskutierten Maßnahmen. Im Ergebnis aber vermögen diese Auffassungen nicht zu überzeugen. Dieses wird insbesondere bei einem Vergleich mit der Situation bei der postmortalen Organtransplantation deutlich. Eine strafbeschwerte Rechtspflicht zur Lebensrettung besteht im Rahmen der hier diskutierten Fallsituationen weder hier noch dort.

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