psychoneuro 2008; 34(1): 49-50
DOI: 10.1055/s-2008-1061494
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Arnzeimittelverordnung - Rahmenvorgaben Arzneimittel 2008 der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Jürgen Fritze
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
27. Februar 2008 (online)

Die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird inzwischen durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften derart detailliert geregelt, dass die Auswirkungen auch den Gesetzgeber verblüffen. Grundsätzlich hat der GKV-Versicherte Anspruch auf eine Versorgung gemäß des Standes der medizinischen Erkenntnisse (§ 2 SGB V) und dies gleichmäßig und bedarfsgerecht (§ 70). Das gilt auch für die Versorgung mit Arzneimitteln. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen (u.a. § 27 und § 92 SGB V). Wie wichtig dem Gesetzgeber der Stand der medizinischen Erkenntnisse ist, ergibt sich aus der Fortbildungspflicht der Ärzteschaft (§ 95d SGB V).

Korrespondenz

Prof. Dr. med. Jürgen Fritze

Gesundheitspolitischer Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Asternweg 65

50259 Pulheim

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