In meiner Praxis ist es dunkel. Die Fenster haben wir mit blickdichter Folie beklebt
und die Wände schallschutzisoliert. Ich überlasse nichts dem Zufall. Schließlich gehöre
ich nicht zu den Kollegen, denen alles egal ist. In meiner Praxis sind alle sicher:
meine Klienten und vor allem: ihre Daten.
Erst heute Morgen kommt eine Neuaufnahme in die Praxis und legt los: „Hallo! Ich möchte
einen Termin bei Ihnen. Hier ist mein Rezept, ich habe nämlich schon seit Wochen so
ein …“ Noch bevor die Person ihren Satz beenden kann, grätsche ich ihr gekonnt ins
Wort. Ich lege meinen Zeigefinger vor die geschürzten Lippen und hauche: „EU-DSGVO.“
Sie schaut mich fassungslos an. Diesen Gesichtsausdruck kenne ich nun schon und hauche
weiter: „Datenschutzrichtlinie! Ich will Sie nur schützen.“ Freundlich nicke ich in
den halb besetzten Wartebereich. Der männliche Klient mit Kapuzenpulli, Sonnenbrille
und Wollmütze schaut kurz hinter seinem Magazin hoch.
Der Neuaufnahme reiche ich einen braunen Briefumschlag und bitte sie, ihr Rezept dort
hineinzustecken. Im Gegenzug bekommt sie 20 Seiten Aufklärungsformulare von mir. Ich
tippe ihre Daten in meinen Computer, sie liest und meint so etwas wie: „Muss das alles
wirklich so sein?“ Ich bestätige, sie unterschreibt. „Geschieht ja alles nur zu Ihrem
Besten“, schiebe ich nach, „die europäischen Verantwortungsträger haben schließlich
nur das Wohl der Bürger und den Schutz ihrer Daten im Sinn.“
Wer lässt sich schon von so einem bisschen Papierkram abschrecken? Ich habe schließlich
auch keine Kosten und Mühen gescheut, alles zu vertuschen, was meine Klienten in Erklärungsnot
bringen könnte. Zum Beispiel habe ich über eine Firma, die was von meinen Sorgen versteht,
einen Klienten-Nummern-Generator erstanden. Hat mich nur ein kleines Vermögen gekostet.
Dafür ist das Ganze sogar zertifiziert. Die Neuaufnahme bekommt nun eine Nummer ausgedruckt,
die sie sich innerhalb der nächsten zehn Minuten merken soll, bevor das Papier sich
selbst zerstört. Der Zufall hat hier nichts mehr zu sagen.
Terminabsagen sind nur noch per Brieftaube gestattet.
Nach dieser Prozedur bin ich erleichtert, sie künftig mit „Frau 20-35-A“ ansprechen
zu können. Ich überreiche ihr einen braunen Umschlag mit den nächsten Terminen. Und
ich verweise darauf, dass sie möglichst niemandem erzählen soll, dass sie in meine
Praxis kommt. Auch ich werde mich, wie schon seit Jahren und nun ganz besonders, an
die Schweigepflicht halten. Die weiteren Termine werden wir „zufällig“ an einem öffentlichen
Ort absprechen. Absagen werden nur noch von einer Brieftaube oder der Post-Eule entgegengenommen.
Zudem bitte ich sie, künftig neutral gekleidet zu erscheinen. Schwarz sei das Unverfänglichste.
So könne sie sicher sein, ihre persönlichen Rechte zu wahren. Frau 20-35-A verspricht,
alles so zu tun, und verabschiedet sich wortlos.
Ich bin sehr froh, die neuen Richtlinien zum Schutze meiner Klienten konzeptionell
voll und umfänglich erfasst zu haben. Ich garantiere ihnen nun, dass niemand von mir
und meiner Einrichtung weiß und dass auch niemand erfährt, wie erfolgreich wir unseren
Klienten helfen können.