Amputationsverletzungen der Finger gelten als handchirurgischer Notfall und sollten
so bald wie möglich in einem erfahrenen Zentrum versorgt werden – Ausnahme ist die
isolierte Endgliedamputation. Technisch kommt bei entsprechender Indikation eine (zumindest
versuchte) Fingerreplantation oder eine Stumpfbildung in Frage.