Anfang Dezember hielt die Kommission eine außerordentliche Sitzung ab. Unter anderem
wurden die Richtlinien zum Erhalt des Schweizerischen Fähigkeitsausweises „Hüftsonografie
nach Graf“ für Zuwanderer aus dem Ausland angepasst. Die Anpassungen wurden bereits
auf www.babyschall.ch publiziert.
Die Schweiz. Vereinigung für Ultraschall in der pädiatrischen Praxis (SVUPP) führt
unter der Bezeichnung SVUPP-EXCHANGE ein Online-System ein, mit welchem Hüftsonografie-Bilder
direkt ab dem Ultraschallgerät anonymisiert in einen Speicher hochgeladen werden können.
Experten können dann auf diese Bilder zugreifen und diese beurteilen. Das System hat
sich bereits im Einsatz beim Mongolei-Projekt bewährt.
Bei dieser Gelegenheit möchte die Kommission auch noch einmal klarstellen, dass die
von der SVUPP eingeführte Einteilung der Sonografien in ein „ABCD-System“ nicht als
Diagnose anerkannt wird, sondern höchstens als Ersatz für die bisherigen Therapierichtlinien
(A = Abschluss, B = Kontrolle, C und D = Therapie).
Anfang Dezember fanden auch wieder Refresher- und Abschlusskurse statt. Der Refresher-Kurs
zeigte ein erfreuliches Resultat, mussten doch nur wenige Beanstandungen ausgesprochen
werden.
Beat Dubs
Präsident Kommission Hüftsonografie