Review
Im Folgenden werden häufige Fragen zu COVID-19 und Schwangerschaften erläutert. Die Erläuterungen basieren auf internationalen Empfehlungen und aktuellen wissenschaftlichen
Publikationen. Die Situation und der Informationsstand betreffend COVID-19 kann sich
rasch ändern, daher wird festgehalten, dass die folgenden Informationen auf dem Kenntnisstand
und wissenschaftlichen Publikationen bis inklusive 01.05.2020 basieren.
1. Sind Schwangere durch COVID-19 besonders gefährdet?
Basierend auf der derzeit vorliegenden Datenlage gibt es keinen Hinweis darauf, dass
Schwangere durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gefährdeter sind als die allgemeine
Bevölkerung.
Die bisherigen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass COVID-19 in der Schwangerschaft
nicht schwerer verläuft als bei nicht schwangeren Frauen [10], [12], [13], [14], [15].
Die Mehrheit der schwangeren Frauen mit COVID-19 hatte nur leichte oder mittelschwere
Symptome, ähnlich einer Erkältung beziehungsweise eines grippalen Infektes, aufgewiesen.
In 95% waren die Frauen symptomatisch, wobei die folgenden Symptome beschrieben wurden:
Fieber (68 – 75%), Husten (34 – 73%), Brustschmerzen (18%), Schwächegefühl (13 – 17%),
Myalgie (10%), Dyspnoe (7 – 12%), Halsschmerzen (7%), Diarrhö (6 – 7%), Kopfschmerzen
(6%) [5], [6], [8]. Bei Erkrankten wurde auch über eine vorübergehende Einschränkung der Geruchs- und
Geschmacksempfindungen, teilweise als einziges Symptom, berichtet [16].
In 44 – 59% lag eine Lymphozytopenie vor und in 70% eine CRP-Erhöhung [6], während 79% im CT typische Lungeninfiltrate aufwiesen [5], [6].
Schwere Verlaufsformen mit Auftreten von Lungenentzündungen oder anderen Komplikationen,
die einer stationären oder intensivmedizinischen Versorgung bedürfen, sind nach derzeitigem
Kenntnisstand selten und betreffen weniger als 10% der Erkrankten [5]. Schwangere mit chronischen Vorerkrankungen (z. B. Herz- oder Lungenerkrankung,
Diabetes mellitus Typ 1) könnten möglicherweise schwerer betroffen sein.
In keiner der großen Serien (jeweils > 100 Fälle) kam es zu mütterlichen Todesfällen,
und die Erkrankung verlief überwiegend (> 90%) mild, was sich auch mit der Beobachtung
aus kleineren Serien deckt, in welchen ebenfalls keine mütterlichen Todesfälle berichtet
wurden [7], [8], [10], [12], [17], [18].
2. Kann eine Erkrankung mit COVID-19 das ungeborene Kind schädigen?
Bislang gibt es keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen oder Fehlgeburten.
Es gilt weiters als unwahrscheinlich, dass das Virus während der Schwangerschaft auf
das Ungeborene übertragen werden kann (dies wird als vertikale Transmission bezeichnet),
da die überwältigende Mehrheit der Kinder von Frauen mit COVID-19 gesund zur Welt
gekommen sind, auch wenn aufgrund einiger weniger Fallberichte die Möglichkeit einer
Übertragung nicht sicher ausschließbar ist.
Es liegen weiterhin keine aussagekräftigen Daten zur COVID-19-Infektion im 1. und
frühen 2. Trimenon vor. Es gibt vereinzelte Berichte zu spontanen und auch induzierten
Fehlgeburten bei Frauen mit COVID-19, die aber aufgrund der geringen Fallzahlen und
unvollständigen klinischen Angaben keinen Rückschluss auf einen Einfluss einer COVID-19-Erkrankung
auf die Fehlgeburtsrate zulassen [5], [19]. Eine große chinesische Studie berichtet, dass COVID-19 nicht mit einer erhöhten
Rate an spontanen Fehlgeburten vergesellschaftet war [10]. Auch die Rate an intrauterinen Fruchttoden im bisher vorliegenden Kollektiv ist
sehr gering, wenngleich vereinzelte Fälle berichtet wurden [20], [21].
Weiters gibt es auch keine Berichte über eine eventuelle Beeinflussung der Rate an
Fehlbildungen, da keine ausreichenden Daten zur COVID-19-Infektion im 1. Trimenon
vorliegen. Da Fieber bei Patientinnen mit COVID-19 häufig vorkommt, kann dazu folgendes
berichtet werden: In einer aktuellen Studie über 80 321 Schwangere betrug die Rate
von Fieber in der Frühschwangerschaft 10% und die Inzidenz von fetalen Fehlbildungen
in dieser Gruppe 3,7% [22]. Bei den 77 344 lebensfähigen Schwangerschaften, von denen Daten aus dem Zeitraum
von 16 – 29 Schwangerschaftswochen vorlagen, darunter 8321 Schwangere mit einer Temperatur
> 38 °C über 1 – 4 Tage in der Frühschwangerschaft, war das Gesamtrisiko für eine
fetale Fehlbildung im Vergleich zu Patientinnen ohne Fieber in der Frühschwangerschaft
nicht erhöht [22].
Studien über das länger bekannte Virus „SARS-CoV“ haben keine Hinweise auf eine kongenitale
Infektion ergeben [23] und bislang liegen auch keine Daten betreffend das Risiko für kongenitale Fehlbildungen
vor, wenn COVID-19 während des 1. oder frühen 2. Trimesters auftritt. Nichtsdestotrotz
erscheint ein detaillierter Fehlbildungsultraschall (Organscreening) bei Schwangeren
nach wahrscheinlicher oder bestätigter COVID-19-Infektion in der Frühschwangerschaft
sinnvoll.
Aus den nunmehr vorliegenden Fallberichten lässt sich kein Hinweis auf eine signifikant
erhöhte Rate an fetaler Wachstumseinschränkung erkennen, wobei die meisten Infektionen
in relativ späten (median 38) [10] Schwangerschaftswochen aufgetreten waren. Ob das fetale Wachstum durch COVID-19
beeinträchtigt wird, lässt sich anhand solch kurzer Beobachtungszeiträume nicht beantworten
[20], [24], [25], [26].
Bislang wurden sehr wenige Informationen über Plazentapathologien veröffentlicht.
In einem aktuellen Fallbericht über einen Spätabort in der 19. Schwangerschaftswoche
bei einer Schwangeren mit nasopharyngeal nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion wird
beschrieben, dass im fetalen Kompartiment der Plazenta SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde,
während mütterliches Blut und Vaginalabstriche sowie fetale Fruchtwasser-, Gewebe-
und Blutproben wie auch Abstriche von Axilla, Mundhöhle und Mekonium des Feten negativ
getestet wurden [21]. Die Autoren spekulieren daher über die Möglichkeit eines Spätabortus über eine
plazentare Infektion mit SARS-CoV-2 [21].
In den bisher vorliegenden Untersuchungen war SARS-CoV-2 im Genitaltrakt von erkrankten
Frauen (Vaginal- und Zervixabstriche) nicht nachweisbar, wohl aber in Analabstrichen
[27].
3. Wie wirkt sich eine vermutete oder bestätigte COVID-19-Erkrankung auf den Geburtsmodus
und -zeitpunkt aus?
Obwohl die Mehrheit der publizierten Fälle von Schwangeren mit COVID-19 mittels Kaiserschnitts
entbunden wurden, gibt es derzeit keine gesicherten Anhaltspunkte dafür, dass eine
Vaginalgeburt nachteilig wäre oder ein Kaiserschnitt sicherer ist, wenn COVID-19 vermutet
oder bestätigt wurde. Der Geburtsmodus sollte daher anhand geburtshilflicher Indikationen
und dem Wunsch der Frau individualisiert werden.
Eine Erkrankung mit COVID-19 stellt per se keine Entbindungsindikation dar, es sei
denn, es bestünde die Notwendigkeit, die maternale Oxygenierung zu verbessern [28].
Zeitpunkt und Art der Entbindung sollten individualisiert werden, in erster Linie
abhängig vom klinischen Status der Patientin, dem Schwangerschaftsalter und dem fetalen
Zustand [12], [28], [29].
Die nun vorliegenden großen Fallserien berichten von einer niedrigeren Rate an spontanen
Frühgeburten, als dies ursprünglich, basierend auf den ersten Fallberichten, vermutet
wurde.
Die Frühgeburtsrate betrug in der Serie aus Wuhan insgesamt 21% (18% bei Frauen mit
mildem Krankheitsverlauf und 43% bei Frauen mit schwerem Krankheitsverlauf) und war
in mehr als der Hälfte der Fälle iatrogen bedingt [5]. Eine weitere große chinesische Fallserie berichtet über eine spontane Frühgeburtsrate
von 6,1% (6/99) und schließt daraus, dass COVID-19-Erkrankungen nicht mit einer erhöhten
Rate an spontanen Frühgeburten assoziiert sind [10]. Es scheint aber zu einer etwas erhöhten Rate an iatrogenen Frühgeburten bei schweren
mütterlichen Krankheitsverläufen zu kommen.
Bei spontanem Wehenbeginn und gutem Geburtsfortschritt kann eine vaginale Geburt erfolgen
[12]. Die Verkürzung der Austreibungsphase durch eine vaginal-operative Entbindung kann
in Betracht gezogen werden, da beim Tragen einer Atemschutzmaske das aktive Pressen
erschwert sein könnte [30]. Bei schweren Krankheitsverläufen, die eine rasche Geburt notwendig machen oder
bei Hinweisen auf fetale Mangelsituationen kann aber eine Kaiserschnittgeburt notwendig
werden.
Bei Schwangeren mit COVID-19 wurden Kaiserschnittraten zwischen 42,9% in einer italienischen
Serie aus der Lombardei [12] und 95% in einer großen chinesischen Serie aus der Region Wuhan [5] angegeben, während ein systematischer Review eine Rate von 92% fand [6]. Der Anteil an geburtshilflichen (nicht-COVID-19-bedingten) Indikationen betrug
in der chinesischen Serie knapp 40% und in der italienischen Serie 44,4% [5], [12]. Obwohl die Mehrheit der publizierten Fälle von Schwangeren mit COVID-19 mittels
Kaiserschnitts entbunden wurden, gibt es derzeit keine gesicherten Anhaltspunkte dafür,
dass eine Vaginalgeburt nachteilig wäre oder ein Kaiserschnitt sicherer ist, wenn
COVID-19 vermutet oder bestätigt wurde. Eine Geburtseinleitung kann unter günstigen
Bedingungen (z. B. bei günstigem Zervixbefund) erwogen werden, wobei
aber bei fetalem Distress, protrahiertem Geburtsverlauf, und/oder Verschlechterung
des mütterlichen Zustands eine rasche Geburtsbeendigung angestrebt werden sollte.
Bei septischem Schock, akutem Organversagen oder fetalem Distress sollte jederzeit
ein Kaiserschnitt (oder vor Erreichen der Lebensfähigkeit auch ein Schwangerschaftsabbruch,
wenn dies legal möglich ist) durchgeführt werden [31].
Die anwesenden Mitarbeiter sollen während der Geburt von COVID-19-positiven Schwangeren
Schutzmaßnahmen ergreifen, vor allem bei direktem Kontakt wie vaginale Untersuchung
oder Amniotomie etc. [28]. Diese Schutzmaßnahmen beinhalten die Verwendung von Einweghauben, Schutzmänteln,
Schuhbezügen, Atemschutzmasken (z. B. N95, FFP2, FFP3), Schutzbrillen oder Gesichtsschilde
und Handschuhe. Es sollte weiters auf eine entsprechend sorgfältige Händehygiene geachtet
werden [28]. Zum Schutz des medizinischen Personals sollten Wassergeburten eher vermieden werden.
Je nach klinischem Zustand der Patientin und anästhesiologischer Einschätzung können
sowohl Regionalanästhesie als auch Vollnarkose in Betracht gezogen werden [28], [29]. Die Verwendung von Lachgas kann jedoch die Aerosolbildung und Ausbreitung des Virus
erhöhen – davon ist also eher abzuraten.
4. Wie ist das neonatale Outcome bei Schwangerschaften mit mütterlicher COVID-19-Erkrankung?
Das bisher veröffentliche neonatale Outcome war überwiegend günstig.
Das bisher veröffentliche neonatale Outcome war überwiegend günstig, wobei neonatale
Mortalitätsraten zwischen 0 – 2% angegeben wurden [5], [6], [8], [10]. In der großen Fallserie von Yan et al. fand sich unter den 100 Neugeborenen nur
1 Kind mit schwerer Asphyxie, wobei aber 47% der Neugeborenen an der Intensivstation
überwacht wurden [10]. Es kam zu einem einzelnen neonatalen Todesfall bei 1 Kind nach Kaiserschnitt mit
35 + 2 Schwangerschaftswochen, dessen Mutter eine schwere Pneumonie mit septischem
Schock erlitten hatte. Bei keinem der 86 getesteten Neugeborenen wurde eine SARS-CoV-2-Infektion
nachgewiesen [10].
In der ebenfalls großen Fallserie von Chen et al. fanden sich unter den 70 Neugeborenen
keine Asphyxien und keine Todesfälle [5]. Eine Testung auf SARS-CoV-2 mittels Rachenabstrichs erfolgte bei 8 Neugeborenen,
deren Abstrichergebnisse sämtlich negativ waren [5].
Ein systematischer Review von Zaigham et al. fand 1 neonatalen Todesfall (1/87) [6]. In dieser Studie fand sich bei einem Neugeborenen eine positive qRT-PCR für SARS-CoV-2
rund 36 Stunden nach der Geburt, obwohl das Neugeborene von der Mutter getrennt war.
In einer weiteren Studie von Chen et al. wurden alle 9 Kinder ≥ 36 Schwangerschaftswochen
geboren und waren bis zur Entlassung unauffällig [24]. Neun von 10 Neugeborenen wurden auf COVID-19 getestet, wobei alle Ergebnisse negativ
waren [26].
Chen et al. berichteten über 6 Frauen mit COVID-19-Infektion, die per Kaiserschnitt
entbunden wurden und bei denen die Untersuchung von Fruchtwasser, Nabelschnurblut,
neonatalen Rachenabstrichen und Muttermilchproben negativ für COVID-19 waren [24].
Wang et al. berichteten über eine Schwangere, die wegen eines fetalen Distress mit
30 Schwangerschaftswochen entbunden wurde. Das Neugeborene war klinisch unauffällig
und Proben von Fruchtwasser, Magenflüssigkeit, Plazenta und Rachenabstrich waren negativ
für COVID-19 [25]. Liu et al. berichteten über 10 Schwangere, die alle per Kaiserschnitt entbunden
wurden. Bei keinem der Neugeborenen sei es zu einer vertikalen Transmission gekommen,
wobei die Art und Methode der diesbezüglichen Untersuchungen nicht berichtet wurden
[20].
Kürzlich kam es wegen einzelner Fallberichte zu Spekulationen über die Möglichkeit
einer vertikalen Transmission [32], [33], wobei diese Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden kann.
5. Darf eine Frau mit COVID-19 stillen?
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das Virus über die Muttermilch übertragen
werden kann. Daher wird davon ausgegangen, dass die anerkannten Vorteile des Stillens
die potenziellen Risiken einer Übertragung des Virus überwiegen.
Die bisher veröffentlichten Daten zeigten keine Anzeichen von SARS-CoV-2 in den untersuchten
Muttermilchproben von Müttern mit COVID-19, sodass es aus heutiger Sicht empfehlenswert
erscheint, deren Neugeborene mit Muttermilch zu füttern [5], [10], [24], [26]. Zur Notwendigkeit einer Trennung zwischen Müttern und Neugeborenen liegt noch wenig
Evidenz vor. Wenn die Mütter schwer oder kritisch krank sind, scheint die Trennung
allerdings die beste Option zu sein, wobei nach Möglichkeit Muttermilch abgepumpt
werden sollte, um die Milchproduktion aufrechtzuerhalten. Für die Reinigung der Brustpumpen
sind adäquate Hygienemaßnahmen zu treffen. Wenn die Patientinnen asymptomatisch oder
nur leicht erkrankt sind, kann Stillen und „Rooming-in“ in Abstimmung mit dem betreuenden
Gesundheitspersonal erfolgen [8], [29]. Da die Virusübertragung in erster Linie über Tröpfchen und nicht über die Muttermilch
erfolgt, sollten stillende Mütter regelmäßig die Hände waschen und zumindest eine
3-lagige chirurgische Maske tragen, bevor sie das Neugeborene berühren [8], [29], [34]. Alternativ wäre ein Abpumpen der Milch und Verfütterung durch eine gesunde Begleitperson
möglich [35]. In Einzelzimmern sollte das Babybett mindestens 2 Meter vom Bett der Mutter aufgestellt
werden und eventuell auch physische Barrieren (z. B. Vorhang, Paravent) verwendet
werden [29]. Eine räumliche Trennung von Müttern mit COVID-19-Infektion von ihren Neugeborenen
und die damit einhergehende fehlende Möglichkeit, das Kind selbst zu stillen, kann
die frühzeitige Mutter-Kind-Bindung sowie die Laktation beeinträchtigen [36]. Diese Faktoren können im Wochenbett zu zusätzlichem Stress für Mütter führen. Neben
der Sorge um ihr körperliches Wohlbefinden sollten medizinische Teams daher auch auf
das seelische Wohlbefinden dieser Mütter achten und bei Bedarf eine entsprechende
Unterstützung bieten [36], [37].
6. Sollen Frauen mit Verdacht auf COVID-19 vorgeburtliche Untersuchungen durchführen
lassen?
Bei allen schwangeren Patientinnen, die Krankenhäuser oder Ordinationen aufsuchen,
sollte eine sorgfältige Anamnese betreffend klinische Symptome und Risikofaktoren
(jüngste Reiseaktivitäten, berufliche Exposition, direkte Kontakte mit Erkrankten
oder Risikogruppen [travel, occupation, significant contact and cluster = TOCC]) erfolgen
([Abb. 1]) [29].
Abb. 1 Beispiel für eine Symptome- und TOCC-Checkliste [29]. Tröpfchen-Schutzmaßnahmen: Anlegen einer Maske für die Patientin; Isolationszimmer; adäquate Schutzausrüstung
für das medizinische Personal bei Betreten des Raumes (Tragen einer Maske) [29]. Kontakt-Schutzmaßnahmen: Isolationszimmer; adäquate Schutzausrüstung für das medizinische Personal bei Betreten
des Raumes einschließlich Handschuhe und Mantel; Einwegschutzkleidung verwenden [29]. Aerosol-Schutzmaßnahmen: Anlegen einer Maske für die Patientin; Unterdruck-Isolationsraum; adäquate Schutzausrüstung
für das medizinische Personal bei Betreten des Raumes einschließlich passender Atemschutzmaske,
Handschuhe, Mantel, Gesichts- und Augenschutz; Zutritt möglichst beschränken; Einwegschutzkleidung
verwenden [29].
Schwangere Patientinnen mit bekannten TOCC-Risikofaktoren und Patientinnen mit leichter
oder asymptomatischer COVID-19-Infektion sollten vorgeburtliche Untersuchungen und
routinemäßige Ultraschalluntersuchungen um 14 Tage verschieben.
Schwangere nach Kontakt mit COVID-19-Erkrankten oder mild erkrankte Schwangere mit
COVID-19 sollten sich an ihre Frauenärztin bzw. ihren Frauenarzt wenden, um sie/ihn
darüber zu informieren, dass sie sich derzeit in Selbstisolierung für eine mögliche
beziehungsweise bestätigte Coronavirus-Infektion befinden. Es ist wahrscheinlich,
dass routinemäßige vorgeburtliche Termine ohne Schaden für sie oder ihr Kind herauszögert
werden, bis die Isolation endet bzw. die Erkrankung ausgeheilt ist. Wenn aus ärztlicher
Sicht eine Untersuchung dringend indiziert ist, sollen die erforderlichen Vorkehrungen
getroffen werden, um die Untersuchung sicher durchführen zu können.
Pränatal erkennbare Fehlbildungen kommen bei mindestens 1 – 2% aller Schwangerschaften
vor [38], [39], das heißt, dass beispielsweise bei einer jährlichen Geburtenzahl von rund 80 000
Kindern in Österreich jeden Monat 65 bis 130 Kinder mit angeborenen Fehlbildungen
zu erwarten sind, von denen viele durch ein Organscreening erkannt werden könnten
[40], [41], [42]. Aus diesem Grund sollte auf Screeninguntersuchungen nicht längerfristig verzichtet
werden.
Im Rahmen von pränataldiagnostischen Untersuchungen sollte weiterhin auf die Anwesenheit
der PartnerInnen und der Kinder verzichtet werden [43]. Darauf sollte bereits bei der Terminvereinbarung deutlich hingewiesen werden, um
aufwendige Diskussionen am Eingang zu vermeiden. Auch vor den Praxis- oder Klinikräumen
wartende Begleitpersonen stellen ein Infektionsrisiko dar [43]. In diesem Zusammenhang wird auf die Empfehlungen des Arbeitskreises für Geburtshilfe
und Gynäkologie der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM)
hingewiesen (http://www.oegum.at).
7. Kommt es zu finanziellen Nachteilen, wenn empfohlene Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen)
entfallen oder verschoben werden?
Nein. Aufgrund der derzeitigen Situation mit dem Coronavirus (COVID-19) gelten in
Österreich folgende besondere Bestimmungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857895&portal=oegkportal&viewmode=content) [44]:
-
Von der Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes kann abgesehen werden, wenn die Durchführung
der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Eltern aufgrund der aktuellen Situation
mit dem Coronavirus nicht möglich bzw. zumutbar ist. Dies stellt einen nicht von den
Eltern zu vertretenden Grund dar (gem. § 7 Abs. 3 Z 1 bzw. § 24c Abs. 3 Z 1 KBGG).
-
Sofern die Frist für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung nach Wegfall der
aktuell bedingten besonderen Umstände noch offen ist, ist die Untersuchung umgehend
durchzuführen. Eine Verlängerung der Durchführungszeiträume nach der Mutter-Kind-Pass-VO
ist nicht vorgesehen.
-
Eine verspätete Vorlage der Nachweise der Untersuchungen ist nicht zulässig, da die
persönliche Abgabe der Nachweise nicht erforderlich ist. Die Nachweise können z. B.
auch per Post oder als Foto per E-Mail rechtzeitig erbracht werden.
8. Welche Schutzmaßnahmen sind für schwangere Arbeitnehmerinnen wichtig?
-
Die Voraussetzung für eine Freistellung nach § 3 Abs. 3 des österreichischen Mutterschutzgesetzes
liegen derzeit nicht vor [45].
-
Allerdings werden von der österreichischen Arbeitsinspektion folgende Schutzmaßnahmen
für schwangere Arbeitnehmerinnen empfohlen (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857895&portal=oegkportal&viewmode=content) [45]:
-
In Bereichen der unmittelbaren Betreuung wie im Gesundheitsbereich – dort wo Schutzmasken
FFP1, FFP2 oder FFP3 getragen werden müssen – dürfen Schwangere nicht arbeiten. Diese
Masken erschweren die Atmung und sind daher für Schwangere verboten.
-
In anderen Bereichen, wo erhöhter Kundenkontakt herrscht, wie in Supermärkten oder
Apotheken, sollten Schwangere möglichst aus dem direkten Kundenkontakt abgezogen werden
und anderweitig im Betrieb eingesetzt werden. Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin hat
dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden,
wie eine gute Händehygiene und keine Berührungen des eigenen Gesichtes. Außerdem muss
der Mindestabstand von 1 m eingehalten werden.
-
Ist der Abstand nicht möglich, müssen andere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Günstig
ist es hierbei die arbeitsmedizinische Betreuung hinzuzuziehen.
-
In Gesundheitsberufen oder in der Kinderbetreuung im Kindergarten dürfen Schwangere
nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Schutzabstand nicht sicher
eingehalten werden kann.
-
Hinweis: Mund-Nasen-Schutz (MNS, „OP-Maske“) stellt keinen Atemschutz im Sinn von
persönlicher Schutzausrüstung dar. Schwangere dürfen erforderlichenfalls einen solchen
verwenden. Da das Tragen dieser Maske jedoch auch mit einem gewissen Atemwiderstand
verbunden ist, sollte darauf geachtet werden, dass die durchgehende Tragedauer eine
Stunde nicht übersteigt und dann eine Pause gemacht wird.
-
In einer Vereinbarung der Sozialpartner für den Handel werden die Betriebe ersucht,
Schwangere vom Dienst frei zu stellen.
-
Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf das Wochengeld.