Termin: Mittwoch, 23. September 2020
17.30–20.17 Uhr
Anwesend: 79 Mitglieder
Die Mitgliederversammlung wird auf Grundlage von Art. 2 GesRuaCOVBekG[1] „im Wege der elektronischen Kommunikation“ durchgeführt. Die Übertragung der virtuellen
Mitgliederversammlung erfolgt aus dem Versammlungsraum in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle
der DGN.
Einleitend weist der DGN-Geschäftsführer Jonas auf technische Aspekte der ersten digital
durchgeführten Mitgliederversammlung hin.
TOP 1: Begrüßung und Totengedenken
Der Präsident, Krause, eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüßt die Anwesenden.
Die Mitglieder gedenken der seit der letzten Mitgliederversammlung Verstorbenen.
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Die Einladung erfolgte am 30. Juli 2020 und somit gemäß § 18 III der DGN-Satzung.
Die Mitgliederversammlung ist damit beschlussfähig.
TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig angenommen.
TOP 4: Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 5. April 2019 in Bremen
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 5. April 2019 in Bremen wird ohne Gegenstimme
angenommen.
TOP 5: Bericht des Präsidenten
Krause geht in seinem Bericht insbesondere auf folgende Punkte ein:
-
finanzielle Situation der DGN
-
Umstrukturierung der Geschäftsstelle
-
Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die DGN allgemein und die Jahrestagung im Besonderen
Bedeutende Themen für das 4. Quartal 2020:
Weitere relevante Themen 2020 und darüber hinaus:
-
stationäre nuklearmedizinische Therapien
-
Radiopharmazie (u. a. vor dem Hintergrund der Theranostik-Entwicklung)
-
S3-Leitlinie „Schilddrüsenkarzinom“
-
VISION-Studie – Umsetzung an deutschen Zentren
-
G-BA-Erprobungsstudie zur Beta-Amyloid-PET/CT bei Demenz unklarer Ätiologie nach § 137e
SGB V
-
G-BA-Stellungnahmeverfahren zur Methode PET(/CT)
-
PSMA-Verfügbarkeit in Deutschland – Etablierung eines Compassionate Use Programms
TOP 6: Bericht des Kongresspräsidenten 2020
Essler berichtet über die 58. DGN-Jahrestagung: Diese fand infolge der COVID-19-Krise
vom 7.–9. Juli 2020 erstmals online statt.
Programm
Für das wissenschaftliche Programm wurden in diesem Jahr 330 Abstracts eingereicht,
von denen 311 angenommen wurden (Ablehnungsquote: 8,8 %).
Infolge der extrem kurzfristigen Umstellung des Veranstaltungsformats konnten im Rahmen
der online durchgeführten Jahrestagung lediglich die Beiträge der 7 Leuchtturm- und
8 Fortbildungssitzungen als Vorträge des wissenschaftlichen Programms präsentiert
werden. Auf diese Weise wurden die Highlights des Kongresses herausgestellt.
Das Angebot, die dadurch als Vortrag entfallenen Beiträge der übrigen wissenschaftlichen
Sitzungen als ePoster einzureichen, wurde von der Mehrheit der Autoren angenommen.
Der Zugang zum Postkongress-Symposium „Innovation auf dem Prüfstand! SPECT/CT vs.
PET/CT vs. PET/MRT – Was brauchen wir in Klinik und Praxis?“ wurde im Zuge der Umstellung
auf die digitale Jahrestagung allen Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Weitere besondere Veranstaltungen bzw. Beiträge im Rahmen der Jahrestagung waren:
-
Eröffnungsveranstaltung mit Wolfgang-Becker-Gedächtnisvorlesung:
„Dosimetrie der Radionuklidtherapie – Alte und Neue Tage“ (Sattler, Leipzig)
-
aktuelle Stunde – COVID-19
-
Medizinphysik-Curriculum
Teilnehmer
Zur Jahrestagung haben sich 1107 Teilnehmer angemeldet. Aufgrund des digitalen Formats
wurden erstmals Gruppen- sowie Institutsanmeldungen angeboten. Dabei wurden die Institutsanmeldungen
mit je 15 Teilnehmern kalkuliert.
Industriebeteiligung
Auch die Industrieausstellung konnte digital umgesetzt werden. Daran beteiligten sich
32 von 57 Ausstellern (56 %) der ursprünglich geplanten Präsenzausstellung. Darüber
hinaus fanden 9 Lunchsymposien online statt.
Der Kongresspräsident dankt allen beteiligten Referenten, den Teilnehmern, Industriepartnern,
dem Vorstand und nmi-Geschäftsführer.
Der DGN-Präsident dankt dem Kongresspräsidenten für dessen Engagement.
TOP 7: Bericht zur Jahrestagung 2021
Der Geschäftsführer der nmi GmbH, Herrmann, berichtet, dass auch die NuklearMedizin
2021 angesichts des ungewissen Endes der COVID-19-Krise als virtuelle Jahrestagung
durchgeführt werden soll. Diese soll allabendlich jedoch um eine an einem jeweils
anderen Ort durchgeführte Präsenzveranstaltung ergänzt werden.
Diese Abendveranstaltungen sollen mit einer Leuchtturm-Sitzung beginnen, die für die
virtuell anwesenden Teilnehmer live übertragen wird. Im Anschluss kann ein von der
Industrie gesponsortes Get-Together stattfinden. Darüber hinaus wird der jeweiligen
Regionalgesellschaft angeboten, sich als Kooperationspartner in die Abendveranstaltung
einzubringen. Des Weiteren wird ein 3. Stream für wissenschaftliche Vorträge in das
Programm NuklearMedizin 2021 aufgenommen werden.
TOP 8: Bericht des Ausschusskoordinators
Luster gibt einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse:
Die ausführlichen Berichte der Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Regionalgesellschaften
für den Berichtzeitraum sind in Ausgabe 2/2020 der Nuklearmedizin sowie über die Homepage
des Thieme-Verlags veröffentlicht.
Das Angebot, die für 2020 geplanten Sitzungen digital durchzuführen, wurde von 10
der 12 Ausschüsse angenommen. Die Teilnahmequote an den einzelnen Sitzungen ist –
mit jeweils mindestens 70 % – durchweg positiv.
Abschließend spricht Luster in einem persönlichen Ausblick Themen an, die seines Erachtens
für die Zukunft der DGN besondere Relevanz haben werden:
-
strukturelle Anpassung der Geschäftsstelle
-
Austausch mit Politik und Behörden, anderen Fachgesellschaften und der Industrie
-
Studien zur Evidenzgenerierung
-
Nachwuchsgewinnung
TOP 9: Bericht aus der Schriftleitung der Zeitschrift „Nuklearmedizin“
Essler hat die Schriftleitung zum 1. Januar 2020 von Kotzerke übernommen.
Er geht in seinem Bericht u. a. auf folgende Punkte ein:
-
Einreichung von Artikeln nach
-
Entwicklung des Impact Factors
-
Änderungen bei den Sektionseditoren
Anmerkung: Die 3 nachfolgend genannten TOPs werden zusammen behandelt:
TOP 10: Bericht des Kassenführers
TOP 11: Finanzanalyse DGN
TOP 12: DGN-Haushalt 2020
Freudenberg berichtet zunächst vom vergangenen Geschäftsjahr; im Anschluss folgt eine
weitergehende Analyse der Entwicklung der finanziellen Situation:
Bericht des Kassenführers
Die Einnahmen sind um 32 522,41 € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (leichte gestiegene
Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen sowie Förderung der
Erstellung der S3-Leitlinie „Schilddrüsenkarzinom“ durch die Deutsche Krebshilfe (AWMF-Register-Nr. 031-056OL)
durchlaufender Posten).
Die Höhe der Ausgaben für die vom Vorstand beschlossenen Projekte, welche sämtlich
der Erfüllung des Vereinszwecks dienen, ist im Vergleich zum Vorjahr um 3879,23 €
gestiegen.
Die Gesamtausgaben sind um 22 197,45 € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Im Ergebnis sind der Einnahmeüberschuss der DGN auf 11 823,41 € und damit das Vermögen
auf 94 830,77 € gestiegen.
Der scheinbare Anstieg des DGN-Vermögens ist jedoch in der Zusammenschau mit der Abschmelzung
des nmi-Vermögens zu sehen. Dieses ist in den Jahren 2016–2019 insbesondere infolge
der stark zurückgehenden Kongresseinnahmen um 377 704 € gesunken.
Freudenberg weist darauf hin, dass die Entwicklung seit 2017 bekannt ist und Sparmaßnahmen
beschlossen und umgesetzt wurden. Durch die COVID-19-Krise und insbesondere die damit
einhergehende fehlende Planungssicherheit hat sich die Situation nochmals verschärft.
In der Folge muss es weitere Änderungen in DGN und nmi geben.
TOP 13: DGN-Finanzen – eine strategische Standortbestimmung
Vor dem Hintergrund des zuvor vorgestellten Sachverhalts geht Krause auf folgende
Punkte ein:
-
Wie von Freudenberg dargestellt, ist die finanzielle Situation nicht ursächlich der
COVID-19-Krise geschuldet.
-
Es gilt, in allen Bereichen zu sparen. Dies schlägt sich bereits im DGN-Haushalt des
laufenden Jahres nieder.
-
DGN-Vorstand, nmi-Geschäftsführer und vokativ beschäftigen sich bereits seit geraumer
Zeit mit Konzepten und Destinationen für die DGN-Jahrestagungen, um das Jahresergebnis
der nmi GmbH zu optimieren. Darüber hinaus gab es seitens der nmi GmbH bereits Anpassungen
der Teilnahmegebühren für Kongress, Festabend und Präsidentenessen.
-
Die Vorstandsmitglieder verzichten auf Reisekosten des laufenden Jahres.
-
Es ist von herausragender Wichtigkeit, dass die Fachgesellschaft in der Lage bleibt
Projekte durchzuführen, die für die Weiterentwicklung des Fachgebietes notwendig sind.
Es muss daher Veränderungen und neue Strategien geben, um weiterhin solche Projekte
durchführen zu können.
Ausblick
-
Der Vorstand wird den Haushalt für das kommende Jahr in seiner nächsten Sitzung erörtern
und beschließen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Projekte für das Fachgebiet
entwickelt und zukünftig auch durchgeführt werden (können).
-
Die Umstrukturierung der Geschäftsstelle soll im Jahr 2021 zum Abschluss kommen.
-
Auch die Mitglieder sind gefragt bzw. müssen sich fragen, wie sie sich einbringen
können.
Abschließend bittet Krause die Mitglieder um ihre Unterstützung und ihr Vertrauen.
Die DGN hat in den letzten Jahren große Entwicklungen vollzogen und wird dies auch
weiterhin tun. Sie ist, eine wirtschaftlich solide Entwicklung vorausgesetzt, zukunftsfähig
aufgestellt.
TOP 14: Bericht aus der nmi GmbH
Der Geschäftsführer der nmi GmbH, Herrmann, stellt den Jahresabschluss des Geschäftsjahres
2019 vor. Dieser weist einen Jahresüberschuss i. H. v. 89 962,48 € aus.
Der Präsident dankt Herrmann für dessen Einsatz als Geschäftsführer der nmi GmbH.
TOP 15: Bericht der Kassenprüfer
Die Kasse wurde von den Kassenprüfern Kley und Ross geprüft. Diese berichten, vertreten
durch Kley, dass die Kasse ordentlich und gut geführt ist und es keinen Anlass zur
Beanstandung gibt.
TOP 16: Entlastung des Vorstands
Die Kassenprüfer, vertreten durch Kley, beantragen die Entlastung des Vorstands. Dieser
Antrag wird mit 65 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen angenommen.
TOP 17: Wahl der Kassenprüfer
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung Kley und Ross zur Wahl als Kassenprüfer
für das Berichtsjahr 2020 vor.
Diese werden mit jeweils 75 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmen gewählt.
Beide erklären, dass sie die Wahl annehmen.
TOP 18: Formale Aspekte der am 20. April 2018 beschlossenen Satzungsänderung
Durch die am 20. April 2018 beschlossene Änderung der Satzung kommt es hinsichtlich
der Einführung der Funktion des designierten Präsidenten als gewählten zukünftigen
Präsidenten zu einer Regelungslücke.
Vor diesem Hintergrund fasst die Mitgliederversammlung mit 71 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen
und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
„Die Mitgliederversammlung hat am 20. April 2018 eine Änderung der Satzung beschlossen;
diese wurde mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Die nächste – und erste
– turnusgemäße Wahl des Vorstands gemäß aktueller Satzung erfolgt voraussichtlich
im Rahmen der Jahrestagung 2021. Der amtierende Vorstand wurde auf Grundlage der vor
der letzten Satzungsänderung geltenden Bestimmungen gewählt, die die Funktion des
designierten Präsidenten als gewählten zukünftigen Präsidenten nicht vorsah. Um die
nächste Wahl des Vorstands vollumfänglich nach den Bestimmungen der geltenden Satzung
gem. § 9 II durchführen zu können und gleichzeitig die – mit der Satzungsänderung
bezweckte – Einarbeitung des gewählten designierten Präsidenten zur Vorbereitung auf
das zukünftige Amt zu gewährleisten, beschließt die Mitgliederversammlung, die Wahl
des designierten Präsidenten als gewählten zukünftigen Präsidenten gem. § 8 Ib. vorzuziehen
und im Rahmen der am 23. September 2020 stattfindenden Mitgliederversammlung durchzuführen.
Die Amtszeit des gewählten designierten Präsidenten als gewählter zukünftiger Präsident
soll damit in Abweichung von § 9 I ausnahmsweise bereits am Tage seiner Wahl beginnen.
Er löst den (amtierenden) Präsidenten der Gesellschaft in seinem Amt als Präsident
mit dem gem. § 9 I geregelten Amtsantritt des Vorstands ab, der gemäß aktueller Satzung
voraussichtlich im Rahmen der Jahrestagung 2021 gewählt wird.“
TOP 19: Wahl des designierten Präsidenten als gewählter zukünftiger Präsident (…)
für die Amtsperiode 2021–2023
Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung mit der Einladung – und damit form- und
fristgerecht gemäß § 9 I DGN-Satzung – den amtierenden stellvertretenden Präsidenten,
Luster, zur Wahl als designierter Präsident vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingereicht.
Luster wird mit 67 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen gewählt. Er erklärt,
dass er die Wahl annimmt.
TOP 20: Satzungsänderung
Krause erläutert, dass die Mitgliederversammlung nur ausnahmsweise auf Grundlage der
vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise erlassenen Ausnahmeregelungen digital durchgeführt
werden kann, obwohl dieses Versammlungsformat in der Satzung der DGN nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Um eine digitale Durchführung von Mitgliederversammlungen wie auch
Vorstandssitzungen zukünftig zu ermöglichen, schlägt der Vorstand folgende Beschlüsse
bzw. Satzungsänderungen vor:
-
Satzungsänderung: Vorstandsversammlungen online oder in Schriftform
(Ergänzung § 10 IV)
Mit dem Vorschlag, das Format der Vorstandsversammlungen ausdrücklich auf die Durchführung
von Online- oder kombinierten Präsenz-/Online-Versammlungen zu erweitern, soll einerseits
die ordnungsgemäße und regelhafte Vereinsführung zu jeder Zeit sichergestellt sein
– also auch z. B. während bestehender Gebote zu Kontaktbeschränkungen oder Erlasse
von Dienstreiseverboten durch die Dienstherren der Amtsträger – und andererseits der
ehrenamtliche Aufwand für die Amtsträger reduziert werden.
Der Entwurf der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist der Einladung als Anlage 1 beigefügt.
Die Satzungsänderung wird mit 71 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmen beschlossen.
-
Mitgliederversammlung
(Ergänzung § 18 II und III)
Mit dem Vorschlag, Mitgliederversammlungen sowohl als Präsenzveranstaltung als auch
online oder als kombinierte Präsenz-/Online-Veranstaltung durchführen zu können, soll
die satzungsgemäß festgelegte jährliche Versammlungsmöglichkeit der Mitglieder garantiert
werden. Dies betrifft insbesondere die für die Vereinsführung erforderlichen Beschlüsse
der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlungen sowie die ordnungsgemäße
und regelhafte Würdigung der Amtsführung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.
Der Entwurf der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist der Einladung als Anlage 1 beigefügt.
Die Satzungsänderung wird mit 71 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmen beschlossen.
TOP 21: Stationäre nuklearmedizinische Therapiezentren
Der Vorschlag für die Bearbeitung dieses Themas stammt aus dem Ausschuss Hochschulfragen.
Im Anschluss wurden die Ausschüsse Radiopharmaka und Therapie vom Vorstand beauftragt,
gemeinsam ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Gründe für die Initiative
Vonseiten der Selbstverwaltung wie auch der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern
werden Initiativen zur Einführung von Mindestmengen sowie Maßnahmen zur Sicherung
der Strukturqualität erörtert. Das Land NRW (wie andere Bundesländer ebenfalls) hat
dieses Thema bereits 2017 im Rahmen der Krankenhausplanung, bei der es ausschließlich
um Therapiebetten geht, aufgegriffen, und diesbezüglich das Gespräch mit den Fachgesellschaften
gesucht. Eine vorausschauende Positionierung der DGN ist daher angeraten.
Krause betont, dass es dabei ausschließlich um stationäre Therapien geht – ambulant
durchgeführte Therapien sind nicht betroffen.
Neben einer Zahl zugelassener stationärer Therapien gibt es weitere, für die eine
Zulassung zu erwarten ist (z. B. PSMA). Diese werden das nuklearmedizinische Versorgungsangebot
zukünftig erweitern.
Weiteres Vorgehen
Im Nachgang des in den Ausschüssen und dem Präsidium diskutierten Entwurfs erfolgt
nun die Erstellung eines Konzepts, das den Mitgliedern möglichst zur nächsten Mitgliederversammlung
vorgestellt werden soll.
Es ist beabsichtigt, Berufsverband und Regionalgesellschaften in die Abfrage eines
Meinungsbildes einzuschließen.
TOP 22: Aktuelle Entwicklungen in der Radiopharmazie
Sachkenntnis nach § 15 AMG
Das für Radiopharmazie zuständige Vorstandsmitglied Patt berichtet zu diesem Punkt:
Diese „Sachkenntnis“ ist in § 15 AMG geregelt. Voraussetzungen für sachkundige Personen
sind demnach:
Dabei muss die praktische Tätigkeit nicht in einem Betrieb mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG absolviert werden, wie aus
einem Rechtskommentar zum AMG hervorgeht (siehe Kügel, Müller, Hoffmann. Arzneimittelgesetz.
1. Auflage, 2011).
Ein Artikel zum genannten Thema wird in einer der nächsten Ausgaben der Nuklearmedizin
veröffentlicht.
Artikelreihe
In Abstimmung mit dem Schriftleiter wird eine Reihe von Artikeln zu rechtlichen Aspekten
der Radiopharmaka-Herstellung und -Anwendung im Fachjournal „Nuklearmedizin“ erscheinen.
Hierfür sind zunächst ein Editorial sowie ein erster Artikel „Rechtliche Einordnung diagnostischer Radiopharmaka in der nuklearmedizinischen Forschung
mit gesunden Probanden“ geplant.
Themenvorschläge oder zu behandelnde Fragen nimmt Patt gern entgegen.
Treffen mit BMG
Am 15. September 2020 fand ein Treffen mit dem BMG-Referat 114 „Arzneimittelentwicklung,
-zulassung und -qualität, Großhandel, Klinische Prüfung“ statt.
Teilnehmer vonseiten der DGN waren:
-
der stellvertretende Präsident, Luster,
-
die Vorsitzenden des Ausschusses „Radiopharmaka“, Kuwert und Solbach, sowie
-
Patt als weiteres Mitglied des Vorstands.
Erörterte Themen:
-
Generatorverfügbarkeit
-
Zulassungspflicht
-
Radionuklidvorstufen
-
Generatoren
-
Kits
-
mangelnde Definition Kits im AMG, nicht mehr zeitgemäße Definition in EU-Rechtsgebung
-
Konsequenzen aus Zulassungspflicht
-
AMRadV
PharmaSurvey EU
Vonseiten der EU wurde eine öffentliche Konsultation zum Thema „Pharmazeutika: sichere
und erschwingliche Arzneimittel“ durchgeführt. Diese diente der Identifikation insbesondere
regulatorischer Probleme, die zu einer Einschränkung der Versorgung mit Pharmazeutika
(und auch Radiopharmazeutika) führen können.
TOP 23: Ort und Termin der nächsten Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung wird vor dem Hintergrund der bestehenden Corona-Pandemie
digital stattfinden. Der Termin ist noch bekannt zu geben.
TOP 24: Verschiedenes
Keine Punkte.
Der Versammlungsleiter schließt die Mitgliederversammlung um 20:17 Uhr.
gezeichnet
Prof. Dr. B. J. Krause
Präsident
Prof. Dr. P. Bartenstein
Schriftführer
Das Protokoll ist noch von der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 zu verabschieden.
Verantwortlich für den Inhalt
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)
Prof. Dr. Bernd Joachim Krause (Präsident)
Nikolaistr. 29, 37073 Göttingen
E-Mail: office@nuklearmedizin.de
Schriftführer:
Prof. Dr. Peter Bartenstein
E-Mail: office@nuklearmedizin.de