Die Gesundheitsgefahren durch den Tabakkonsum erfordern stärkere Anstrengungen zur
Prävention und Behandlung der Tabakabhängigkeit. In mehreren kürzlich veröffentlichten
Publikationen wurden E-Zigaretten und Tabakerhitzer zur Tabakentwöhnung im Sinne von
harm-reduction empfohlen [1]
[2]. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) folgt dieser
Empfehlung wegen potenzieller Gesundheitsgefahren und Gefährdungen Jugendlicher nicht
[3]. Sie stützt sich dabei besonders auf aktuelle Analysen und Stellungnahmen nationaler
und internationaler pneumologischer sowie kinder- und jugendpsychiatrischer wissenschaftlicher
Fachgesellschaften [4]
[5]
[6]
[7].
Das Aerosol von E-Zigaretten enthält toxische Inhaltsstoffe, die nachweislich schädigend
auf die Lunge, das Herz-Kreislauf-System und Immunsystem wirken. Dies belegen eine
Vielzahl von unabhängigen klinischen und experimentellen Untersuchungen. Es fehlen
aber Untersuchungen über die Langzeitfolgen auf den menschlichen Organismus. Daher
ist zurzeit unklar, ob der dauerhafte Konsum der E-Zigarette sicherer ist als der
von Tabakprodukten. Auch bei Tabakerhitzern werden toxische und karzinogene Substanzen
inhaliert. Das Schadenspotenzial ist durch unabhängige Studien ebenfalls nicht ausreichend
untersucht.
Untersuchungen zu E-Zigaretten als Mittel in der Tabakentwöhnung sind wenig überzeugend,
um E-Zigaretten gegenüber den langjährig erprobten und etablierten Nikotinersatzpräparaten
(NRT) oder anderen Medikamenten, die das Rauchverlangen reduzieren, zu bevorzugen.
Wegen der geringen Anzahl der verfügbaren Studien, ihrer begrenzten Qualität und der
widersprüchlichen Resultate sind weitere Untersuchungen notwendig. Zwar zeigen mehrere
randomisiert-kontrollierte Studien einen leichten Vorteil der E-Zigarette gegenüber
NRT [8]. In epidemiologischen Longitudinalstudien, die ausstiegswillige Raucher über einen
längeren Zeitraum verfolgen, sind E-Zigaretten aber nicht überlegen, sondern unterlegen
[9].
Die Mehrzahl der E-Zigaretten-Nutzer beendet den Zigarettenkonsum nicht, sondern konsumiert
beides parallel (dual use). Entwöhnungswilligen Rauchern sollte daher immer eine verhaltens-therapeutisch
basierte Entwöhnungstherapie angeboten werden. Wenn starke Raucher im Einzelfall die
E-Zigarette anstelle von NRT präferieren, sollte immer eine begleitende verhaltenstherapeutische
Beratung erfolgen und die E-Zigarette zeitlich nur begrenzt eingesetzt werden.
Die Tabakindustrie versucht, E-Zigaretten und Tabakerhitzer als Alternative zum Zigarettenkonsum
zu vermarkten. Dabei wird aber keinesfalls spezifisch die Gruppe der stark abhängigen
Raucher mit dem Ziel der harm-reduction beworben. Die Werbung zielt besonders auf
Jugendliche und junge Erwachsene mit der Folge, dass der E-Zigaretten-Konsum vor allem
in den jüngeren Altersgruppen ansteigt. Die E-Zigarette hat das Potenzial zur Einstiegsdroge
zum Zigarettenkonsum (Gateway-Effekt), worauf neuere Untersuchungen hinweisen [7]
[10]. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) verweist in
diesem Kontext ausdrücklich auf die Stellungnahme der Suchtkommission der deutschen
kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaft
[7]. Das Ziel der harm-reduction kann nicht realisiert werden, wenn neue Käuferschichten
nikotinabhängig gemacht und wenn Raucher in der Nikotinabhängigkeit gehalten werden
[11].
Aufgrund der ungeklärten langfristigen Gesundheitsgefahren und wegen des Risikos,
durch die Zunahme des E-Zigaretten-Konsums die Tabakprävention zu gefährden, spricht
sich die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) dagegen
aus, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zur Tabakentwöhnung zu propagieren. Insbesondere
in der aktuellen Pandemiesituation ist es bedenkenswert, dass nicht nur Raucher, sondern
auch E-Zigaretten-Raucher häufiger an COVID-19 erkranken [12].
Anmerkung
In der ursprünglichen Fassung dieser Ad-Hoc-Stellungnahme wurde noch eine weitere
Quelle zitiert, deren Co-Autorin sich jedoch von der Bewertung durch die DGP falsch
verstanden sieht, weshalb auf die weitere Nennung verzichtet wird.