Termin: Donnerstag, 25. März 2021, 17:30–21:41 Uhr
anwesend: 242 Mitglieder
Die Mitgliederversammlung wird auf Grundlage von § 18 II. der DGN-Satzung virtuell
durchgeführt. Die Übertragung der virtuellen Mitgliederversammlung erfolgt aus dem
Versammlungsraum in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der DGN.
Einleitend weist der DGN-Geschäftsführer, Jonas, auf technische und organisatorische
Aspekte dieser digital durchgeführten Mitgliederversammlung hin.
TOP 1
Begrüßung und Totengedenken
TOP 1
Begrüßung und Totengedenken
Der Präsident, Krause, eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüßt die Anwesenden.
Die Mitglieder gedenken der seit der letzten Mitgliederversammlung Verstorbenen.
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Die Einladung erfolgte am 5. Februar 2021 und somit gemäß § 18 III. der DGN-Satzung.
Die Mitgliederversammlung ist damit beschlussfähig.
TOP 3
Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3
Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte
werden in der Abfolge getauscht.
Unter TOP 21 „Verschiedenes“ wird die Erörterung/Aussprache zur Umstrukturierung der
Geschäftsstelle, der daraus resultierenden finanziellen Verbindlichkeiten sowie der
Rolle des Geschäftsführers aufgenommen.
TOP 4
Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020
TOP 4
Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020 wird mehrheitlich angenommen.
TOP 5
Bericht aus dem Präsidium
TOP 5
Bericht aus dem Präsidium
Der scheidende Präsident präsentiert einen Rückblick auf die am 30. Juni 2021 endende
Legislatur des Präsidiums. Die Legislaturperiode 2016–2018 zeichnete sich durch die
proaktive Aufnahme und Gestaltung für das Fachgebiet relevanter Themen sowie die zukunftsorientierte
Neuausrichtung durch die Satzungsänderung aus. 2019–2021 bezeichnet er als „Ausnahmelegislatur“,
die von folgenden Themen geprägt war:
-
Finanzielle Situation der DGN
-
Umstrukturierung der Geschäftsstelle und
-
Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die DGN allgemein und speziell auf die Jahrestagungen
2020 und 2021
Im weiteren Verlauf seines Berichts geht Krause insbesondere auf folgende Punkte ein:
-
VISION-Studie (inkl. Umsetzung an deutschen Zentren)
-
G-BA-Beschluss zur Einstellung der Methodenbewertung der PET(/CT)
-
M-WBO, NKLM und ÄApprO sowie
-
MTA-Reformgesetz
Anschließend erläutert der designierte Präsident, Luster, die vom Vorstand vorgeschlagene
Beitragsanpassung (s. TOP 18). Der Vorschlag für diese Beitragsanpassung wurde zudem
im Vorfeld der Mitgliederversammlung in einer gesonderten Informationsveranstaltung
am 9. März 2021 den Mitgliedern vorgestellt. Darüber hinaus wurde bereits die zeitnahe
Etablierung einer offenen Task Force beschlossen, die sich den Kritikpunkten der Mitglieder
annimmt.
TOP 6
Ehrungen
Preis der „Dr. Dagobert Nitz“-Stiftung
Die „Dr. Dagobert Nitz“-Stiftung verleiht den „Nuklearmedizin-Preis 2021“ an Prof.
Dr. Wolfgang P. Fendler für die Entwicklung von evidenzbasierten klinischen Anwendungen
der PSMA-PET-Bildgebung beim Prostatakarzinom.
„Georg von Hevesy“-Medaille
Die DGN verleiht Prof. Dr. Bernd Pichler in Würdigung seiner wissenschaftlichen Verdienste
auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, insbesondere im Bereich der präklinischen Forschung
und Hybridbildgebung, die „Georg von Hevesy“-Medaille.
Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand beantragt die Ernennung von Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. Andreas
Bockisch, Präsident der DGN von 2007–2009, zum Ehrenmitglied gemäß § 7 I. der DGN-Satzung.
Der Antrag wird mit 158 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen – und somit
mit einer Mehrheit von 92 % der Stimmen – angenommen. Die Ernennung erfolgt im Rahmen
der Mitgliederversammlung im Jahr 2022.
TOP 7
Bericht zur DGN-Jahrestagung 2021
TOP 7
Bericht zur DGN-Jahrestagung 2021
Schäfers berichtet über die 59. DGN-Jahrestagung, die infolge der COVID-19-Krise vom
14.–17. April 2021 erneut online stattfinden wird.
Programm
Im Jahr 2020 konnten infolge der extrem kurzfristigen Umstellung auf eine online durchgeführte
Jahrestagung lediglich die Beiträge der Leuchtturm- und Fortbildungssitzungen als
Vorträge des wissenschaftlichen Programms präsentiert werden.
Im Jahr 2021 finden hingegen wieder zehn wissenschaftliche Vortragssitzungen statt.
Darüber hinaus wurde die Vortragszeit der Referenten leicht gekürzt, sodass in jeder
der Sitzungen zehn statt der bislang üblichen acht Vorträge gehalten werden.
Darüber hinaus finden sieben wissenschaftliche Fortbildungssitzungen sowie das MTRA-Programm
mit fünf Sitzungen statt.
Weitere besondere Veranstaltungen bzw. Beiträge im Rahmen der Jahrestagung werden
sein:
-
Vorkongress-Symposium „BRENNPUNKT Nuklearmedizin – kontrovers, konstruktiv und kreativ“
-
Drei Leuchtturm-Sitzungen zu den Themen:
-
Medizinphysik-Curriculum
-
Sonderveranstaltung „Auxiliäre CT in der Hybridbildgebung“
-
Internationales Post-Congress-Symposium „Stars of Molecular Imaging and Therapy“ inkl.
Wolfgang-Becker-Gedächtnis-Vorlesung
Diesbezüglich geht Schäfers insbesondere auf das internationale Post-Congress-Symposium
ein. Dabei ist es dank des Online-Formats der Tagung gelungen, fünf international
renommierte Vertreter aus dem Bereich der molekularen Bildgebung und Therapie als
Referenten zu gewinnen.
Industriebeteiligung
Auch die Industrieausstellung wird erneut digital umgesetzt. Daran beteiligen sich
mit Stand der Mitgliederversammlung 27 Aussteller. Darüber hinaus werden neun Industrie-Symposien
stattfinden.
TOP 8
Bericht des Ausschusskoordinators
TOP 8
Bericht des Ausschusskoordinators
Luster gibt einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse. Die ausführlichen Berichte
der Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Regionalgesellschaften für den Berichtszeitraum
2020 werden auf der Website veröffentlicht.
Nach zwei Legislaturperioden als Ausschusskoordinator dankt Luster den Ausschüssen,
ohne deren Unterstützung bei eigenen wie auch externen Projekten, Anfragen und Stellungnahmeverfahren
die Arbeit der Fachgesellschaft nicht möglich wäre. Die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen
sowie Arbeitsgemeinschaften und Regionalgesellschaften soll in der nächsten Legislaturperiode,
der Luster als Präsident vorsteht, in einzelnen Bereichen intensiviert werden.
TOP 9
Bericht aus der Schriftleitung der Zeitschrift „Nuklearmedizin“
TOP 9
Bericht aus der Schriftleitung der Zeitschrift „Nuklearmedizin“
Essler geht in seinem Bericht u. a. auf folgende Punkte ein:
-
Einreichung von Artikeln nach
-
Thematische Schwerpunktsetzung durch Artikelserien
-
Review-Prozess
-
Entwicklung des Impact Factors 2010–2019 und am häufigsten zitierte Artikel
Essler dankt allen Sektionseditoren für die Mitarbeit.
TOP 10
Bericht des Kassenführers
TOP 10
Bericht des Kassenführers
Freudenberg stellt den Kassenbericht für das Jahr 2020 vor:
Die Einnahmen sind infolge einer geringeren Ausschüttung der nmi GmbH an die DGN um
ca. 155 T € im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
In der Summe der Einnahmen ist darüber hinaus eine einmalige und zweckgebundene Zahlung
i. H. v. 101 740 T € für Registerstudien enthalten.
Die Höhe der Ausgaben für den Druckkostenzuschuss des Fachjournals „Nuklearmedizin“,
Mitgliedschaften in anderen Verbänden, die Geschäftsstelle und die übrigen an das
Tagesgeschäft gekoppelten Ausgaben blieb konstant.
Die projektbezogenen Ausgaben wurden der finanziellen Situation entsprechend der DGN
um ca. 158 T € gesenkt.
TOP 11
Bericht aus der nmi GmbH
TOP 11
Bericht aus der nmi GmbH
Herrmann stellt den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 vor. Dieser weist einen
Jahresüberschuss i.H.v. 136 021,92 € aus.
Der Präsident dankt Herrmann für seinen Einsatz als Geschäftsführer der nmi GmbH.
TOP 12
Bericht der Kassenprüfer
TOP 12
Bericht der Kassenprüfer
Die Kasse wurde von den Kassenprüfern Kley und Ross geprüft. Diese berichten, vertreten
durch Ross, dass die Kasse ordentlich und gut geführt ist und es keinen Anlass zur
Beanstandung gibt.
TOP 13
Entlastung des Vorstands
TOP 13
Entlastung des Vorstands
Die Kassenprüfer, vertreten durch Ross, beantragen die Entlastung des Vorstands. Dieser
Antrag wird mit 145 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen.
TOP 19
Evidenz-Schwerpunkt II: Nuklearmedizin in der Leitlinienarbeit
TOP 19
Evidenz-Schwerpunkt II: Nuklearmedizin in der Leitlinienarbeit
Der Vorsitzende des Ausschusses Leitlinien, Schmidt (Köln), geht in seinem Bericht
u. a. auf folgende Punkte ein:
-
Mitglieder der Ausschüsse und verantwortete Themenfelder
-
Zweck von Leitlinien (u. a. Stellung der rechtfertigenden Indikation)
-
Beispiele für
-
Zusammenhang zwischen DGN-Leitlinien und denen anderer Fachgesellschaften
Eine Betrachtung der „Bedeutung und Entwicklung von Leitlinien […]“ wurde in „Der
Nuklearmediziner“ veröffentlicht.[1] Die DGN-eigenen Leitlinien sind auf der DGN- sowie der AWMF-Website veröffentlicht.
Krause, welcher vor Schmidt Vorsitzender des Leitlinien-Ausschusses (damals: Klinisches
Qualitätsmanagement) war, geht ergänzend auf folgende Punkte ein:
-
Entwicklung der Leitlinienarbeit der AWMF und deren Auswirkungen auf die DGN
-
Überlegungen zur Entwicklung von Leitlinien höherer Evidenzstufe und das daraus resultierende,
derzeit laufende S3-Leitlinienprojekt „Schilddrüsenkarzinom“
-
Bedeutung der Einbindung der DGN in Leitlinien anderer Fachgesellschaften anhand der
S3-Leitlinie Prostatakarzinom
TOP 15
Bestimmung eines Wahlleiters
TOP 15
Bestimmung eines Wahlleiters
Der Vorstand schlägt Burchert als Wahlleiter für die Wahl des neuen Vorstands (TOP 16)
vor. Dieser Vorschlag wird mit 171 Ja-Stimmen bei 11 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen
angenommen.
TOP 16
Wahl des Vorstands für die Amtsperiode 2021–2024
TOP 16
Wahl des Vorstands für die Amtsperiode 2021–2024
Der Wahlleiter übernimmt die Leitung der Sitzung. Er geht zunächst auf die zu wählenden
Vorstandsämter sowie die Berufsgruppen ein, die dem Vorstand angehören sollen.[2]
Ferner weist er auf das Verfahren zur Nominierung von Kandidaten hin:
-
Die Wahlvorschläge des Vorstands wurden zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung,
und somit frist- und formgemäß, unterbreitet.
-
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht erklärt.
Die Mitglieder des Vorstands werden in einzelnen Wahlgängen in geheimer Abstimmung
gewählt:
|
Name
|
Funktion
|
Abstimmungsergebnis
|
|
ja
|
nein
|
Enthaltung
|
|
Prof. Dr. M. Schäfers
|
designierter Präsident
|
155
|
14
|
17
|
|
Prof. Dr. C. Lapa
|
Schriftführer
|
146
|
12
|
29
|
|
Prof. Dr. H. Palmedo
|
Kassenführer
|
140
|
17
|
25
|
|
Prof. Dr. M. Patt
|
Beisitzerin
|
133
|
8
|
18
|
|
Prof. Dr. S. Ziegler
|
Beisitzerin
|
158
|
6
|
10
|
|
Prof. Dr. F. Bengel
|
Beisitzer
|
142
|
14
|
27
|
|
Dr. B. Kläsner
|
Beisitzer
|
133
|
15
|
34
|
|
Prof. Dr. M. Essler
|
Kongressvorstand
|
118
|
36
|
27
|
Alle Kandidaten erklären dem Wahlleiter die Annahme der Wahl.
TOP 17
Wahl der Kassenprüfer
TOP 17
Wahl der Kassenprüfer
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung die Kassenprüfer Kley und Ross zur
Wiederwahl vor.
Diese werden gemeinsam in einem Wahlgang mit jeweils 147 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen
und 20 Enthaltungen gewählt. Beide erklären, dass sie die Wahl annehmen.
TOP 18
Mitgliedsbeiträge
Rechnungslegung 2020
Die Mitgliederversammlung vom 25. März 2021 befasste sich mit der Herabsetzung der
Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 und deren Auswirkung auf die
Inrechnungstellung der Abonnements 2020 des Fachjournals „Nuklearmedizin“ für die
Mitglieder des Vereins.
Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht wurde die Lieferung des Fachjournals erst mit Übersendung
der letzten Ausgabe abgeschlossen. Die Inrechnungstellung der Abonnements hätte unter
Verwendung des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes erfolgen müssen. Dieser Zeitpunkt
lag zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020, in welchem ein reduzierter USt.-Satz von
16 statt 19 % galt. Insofern wären die entsprechenden Ausgangsrechnungen zu korrigieren.
Ausgangsrechnungen müssen jedoch nicht korrigiert werden, wenn die Umsatzsteuer in
ausgewiesener Höhe tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wird.
Nach Erörterung aller in diesem Zusammenhang stehenden Fragen wird folgender Beschluss
mit 159 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen gefasst:
-
Die bereits vor der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes in den Ausgangsrechnungen
gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wurde bereits ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt.
Die Inrechnungstellung der Abonnements 2020 des Fachjournals „Nuklearmedizin“ wird
nicht korrigiert.
-
Der hierfür erforderliche Aufwand für eine Korrektur würde in keinem Verhältnis zu
dem Erstattungsanspruch der Abonnenten stehen. Überdies entsteht auf der Seite des
Vereins keine Bereicherung.
Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand hat die Mitglieder am 2. Februar 2021 über einen Vorschlag zur überfälligen
Anpassung der DGN-Mitgliedsbeiträge informiert. Dazu gab es am 9. März 2021 ein Online-Meeting,
in dem die Beweggründe und Überlegungen dargelegt und im Anschluss daran mit den teilnehmenden
Mitgliedern diskutiert wurden.
Im Nachgang zu dieser Diskussion stellt der Vorstand zwei weitere Modelle für eine
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zur Abstimmung.
Über die Vorschläge wird sequenziell abgestimmt:
Vorschlag 1
Das am 2. Februar 2021 vom Vorstand vorgeschlagene Modell, welches eine nachhaltige
Konsolidierung der Finanzen zum Ziel hat und Planungssicherheit bietet.
Sofern Vorschlag 1 nicht die satzungsgemäße Zustimmung findet, wird Vorschlag 2 zur Abstimmung
gebracht:
Vorschlag 2
Ein Zwei-Stufen-Modell mit Anpassungen zum 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023, wobei
die Steigerung in der Gruppe der leitenden und niedergelassenen Ärzte deutlich, aber
weniger ausgeprägt ist als bei Vorschlag 1.
Sofern Vorschlag 2 nicht die satzungsgemäße Zustimmung findet, wird Vorschlag 3 zur
Abstimmung gebracht:
Vorschlag 3
Eine Steigerung der Beiträge auf der Basis des Inflationsausgleichs der letzten 11
Jahre von pauschal ca. + 15 % für alle Gruppen, d. h. ohne eine Staffelung wie in
Vorschlag 1 und 2.
Darüber hinaus wird der Vorstand folgende Maßnahmen ergreifen, um die Anregungen und
Kritik aufzugreifen, die über die unmittelbare Frage der Beitragserhöhung hinausgehen
bzw. von strategischer Bedeutung sind:
Wie vom Vorstand vorgeschlagen, werden die vorliegenden drei, nachfolgend genannten
Vorschlägen sequenziell zur Abstimmung gebracht:
|
Vorschlag
|
Abstimmungsergebnis
|
|
ja
|
nein
|
Enthaltung
|
|
1. Nachhaltige Konsolidierung
(abgelehnt)
|
41
|
138
|
8
|
|
2. Zweistufige Anpassung
(abgelehnt)
|
82
|
102
|
5
|
|
3. Inflationsausgleich
|
124
|
42
|
24
|
Nach der Ablehnung der Vorschläge 1 und 2 wird Vorschlag 3 „Inflationsausgleich“ mehrheitlich
angenommen. Die Mitgliederversammlung beschließt somit die Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge
gem. § 2 der Beitragsordnung vom 28. April 2017 in den aufgeführten Mitgliedskategorien
wie folgt:
|
Kategorie
|
Jahresmitgliedsbeitrag
|
|
Klinikdirektoren, Chefärzte, niedergelassene Ärzte und Institutsleiter
|
390,– €
|
|
Fachärzte
|
217,– €
|
|
Mitarbeiter in Industrieunternehmen
|
217,– €
|
|
Naturwissenschaftler
|
102,– €
|
|
Ärzte in Weiterbildung
|
102,– €
|
|
MTRA
|
23,– €
|
|
Mitglieder im Ruhestand
|
beitragsfrei
|
|
Studierende
|
beitragsfrei
|
Die Tabelle in Abschnitt „I. Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags“ in der Anlage der Beitragsordnung
wird entsprechend neu gefasst.
TOP 14
Evidenz-Schwerpunkt I: G-BA-Erprobungsstudie Beta-Amyloid-PET bei Demenz unklarer
Ätiologie
TOP 14
Evidenz-Schwerpunkt I: G-BA-Erprobungsstudie Beta-Amyloid-PET bei Demenz unklarer
Ätiologie
Krause schildert den Ablauf dieses für die Nuklearmedizin relevanten Projekts, von
dem hier nur wenige besonders relevante Meilensteine genannt werden:
-
erste Erörterung mit dem G-BA: April 2017
-
Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA über eine Richtlinie zur Erprobung der Amyloid-PET
bei Demenz unklarer Ätiologie: Juni 2020
-
G-BA-Pressemeldung mit Ausschreibung zur Durchführung der Erprobungsstudie: November
2020
-
Bewerbung eines Konsortiums unter Federführung des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative
Erkrankungen unter maßgeblicher Beteiligung der DGN: Dezember 2020
Krause weist darauf hin, dass der G-BA zunächst eine Prüfung der grundsätzlichen Eignung
der Bewerber hinsichtlich der Durchführung der Erprobung vornimmt. In diesem Zuge
gab es Nachfragen/-forderungen an das Konsortium mit Fristsetzungen im März und April
2021.
Der erste Patient muss im Dezember 2021 eingeschlossen sein.
Auf Nachfrage geht Krause zudem auf die Auswahl der Prüfzentren der Erprobungsstudie
ein.
TOP 20
Stationäre nuklearmedizinische Therapien
TOP 20
Stationäre nuklearmedizinische Therapien
Krause fasst die im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 23. September 2020 erfolgte
ausführliche Vorstellung dieses Themas zusammen. Im nächsten Schritt wird das von
den Ausschüssen Radiopharmaka und Therapie erarbeitete Konzept mittels eines Delphi-Verfahrens
zur Diskussion gestellt.
TOP 21
Ort und Termin der nächsten Mitgliederversammlung
TOP 21
Ort und Termin der nächsten Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung findet im Rahmen der Jahrestagung 2022 (27.–30.
April 2022) statt, sofern diese als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann.
TOP 21
Verschiedenes
Krause erläutert auf Wunsch aus der Mitgliedschaft erneut den Prozess der Umstrukturierung
der Geschäftsstelle, die daraus resultierenden finanziellen Verbindlichkeiten sowie
die Rolle des Geschäftsführers:
Zum Geschäftsführer
Im Unterschied zu einem administrativ tätigen Geschäftsstellenleiter verfügt ein Geschäftsführer
als sogenannter „Besonderer Vertreter“ (gemäß § 30 BGB) über eine weiterreichende
Vertretungsmacht.
Eine Satzungsänderung, welche die Funktion der „Geschäftsführung“ einführt sowie den
Umfang der damit verbundenen „Vertretungsmacht“ regelt, wurde von der Mitgliederversammlung
am 28. März 2014 ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Auf Beschluss des Vorstands vom 27. September 2014 wurde der bis dato als Geschäftsstellenleiter
tätige Götz Jonas als erster ehrenamtlich tätiger Geschäftsführer bestellt. Gleichzeitig
verabschiedete der Vorstand eine Geschäftsordnung für den Geschäftsführer, welche
weitere Einzelheiten zur Tätigkeit der Geschäftsführung regelt.
Hierüber wurden die Mitglieder im Rahmen eines Editorials im Fachjournal Nuklearmedizin
(Ausg. 6/2010) sowie der Mitgliederversammlung vom 24. April 2015 informiert.
Zur Umstrukturierung der Geschäftsstelle
Bei der Mitgliederversammlung am 20. April 2018 berichtete der Vorstand von weiteren
Überlegungen zu „Strukturellen Aspekten der Geschäftsstellenarbeit“.
So arbeitet die Geschäftsstelle bislang nach dem Modell des sogenannten Ressourcensharings.
Hierfür wird der DGN und nmi GmbH ein vertraglich vereinbartes Kontingent an Personalstunden
und -ressourcen zur Verfügung gestellt, welches jedoch mit keinen konkreten Mitarbeitern
einhergehen muss.
Um der seit mehreren Amtsperioden stetig fortschreitenden Professionalisierung von
Fachgesellschaft und Geschäftsstelle gerecht zu werden, haben Mitarbeiter der Geschäftsstelle
bzw. Kongressorganisation teilweise tiefgreifende Qualifikationen in zahlreichen für
das Fachgebiet Nuklearmedizin relevanten Spezialgebieten erworben, welche über das
Anforderungsniveau üblicher administrativer oder organisatorischer Tätigkeiten weit
hinausgehen.
Damit diese Mitarbeiter der DGN bzw. nmi persönlich, umfänglich und langfristig zur
Verfügung stehen, sollen sie künftig in einem unmittelbaren Angestelltenverhältnis
beschäftigt werden.
Hierüber wurde bereits im Rahmen der Mitgliederversammlungen der Jahre 2019 und 2020
ausführlich berichtet.
Zum finanziellen Risiko
Die Bindung an eigenes Personal stellt kein höheres finanzielles Risiko als die Bindung
an einen Dienstleister dar, da Verträge mit Letztgenanntem in der Regel über mehrjährige
Laufzeiten geschlossen werden. In dieser Weise besteht – unabhängig von der o. g.
persönlichen, umfänglichen und langfristigen Bindung der Mitarbeiter – die Möglichkeit
der direkten bedarfsgerechten sowie an den aktuellen Themen orientierten Steuerung
des Personals.
Der Versammlungsleiter schließt die Mitgliederversammlung um 21:41 Uhr.
Göttingen, den 13. Juni 2021
Prof. Dr. B. J. Krause
Präsident
Prof. Dr. P. Bartenstein
Schriftführer
Das Protokoll ist noch von der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 zu verabschieden.
Verantwortlich für den Inhalt
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN)
Prof. Dr. Markus Luster
(Präsident)
Nikolaistr. 29, 37073 Göttingen
E-Mail: office@nuklearmedizin.de
Schriftführer:
Prof. Dr. Constantin Lapa
E-Mail: office@nuklearmedizin.de