Am 18. Januar 2022 urteilte das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG): Eine MRT
darf auch außerhalb der eigenen Fachgebietsgrenzen und ohne einschlägige Zusatzweiterbildung
erbracht und nach GÖA abgerechnet werden.
Das Urteil reißt bislang anerkannte Schutzwälle zur Qualitätssicherung ein und dürfte
sich auch auf weitere ärztliche Leistungsbereiche auswirken. Die Entscheidung lässt
deshalb viele Fragen offen.
In enger Abstimmung mit den anderen radiologischen Verbänden wird die DRG weitere
Schritte unternehmen mit dem Ziel, die Versorgungsqualität für Privatversicherte auch
zukünftig sicherzustellen.