Phlebologie 2022; 51(03): 161
DOI: 10.1055/a-1825-7048
Gesellschaftsnachrichten
Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie

Einladung zur Mitgliederversammlung im Rahmen der 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie am 31.9.2022, 17.00 Uhr in Hannover

 

    Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

    im Namen unseres Präsidenten, Herrn Professor Dr. med. M. Stücker, lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung ein.

    Ort: Hannover Congress Centrum

    Datum: Freitag, 30. September 2022, 17.00–18.30 Uhr, Konferenzraum 27/28

    Tagesordnung:

    Gedenken der Verstorbenen

    1. Genehmigung der Tagesordnung

    2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 10.09.2021 in Aachen (veröffentlicht in Phlebologie 6/2021)

    3. Bericht des Präsidenten

    4. Bericht der Generalsekretärin

    5. Bericht der Schatzmeisterin

      • Bericht der Kassenprüfer

      • Entlastung des Vorstands

    6. Verschmelzung des Deutsche Gesellschaft für Phlebologie e.V. („DGP“) und des Deutsche Gesellschaft für Lymphologie e.V. („DGL“)
      Hinweis:
      Zu diesem Tagesordnungspunkt wird ein Notar anwesend sein, der die wesentlichen Beschlüsse dokumentiert und diese von Gesetzes wegen ordnungsgemäß beurkunden wird.

      • Information der Mitgliederversammlung durch den Präsidenten über die geplante Verschmelzung von DGL auf DGP – Inhalt und Erläuterung zum ausgelegten Verschmelzungsbericht und zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages

      • Beschlussfassung über die Verschmelzung von DGL auf DGP zum 01. Januar 2023
        Beauftragung des Vorstands, den Verschmelzungsvertrag in notarieller Form abzuschließen und alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die für die Verschmelzung und deren Vollzug erforderlich sind

      • Beschlussfassung über den Verzicht einer Verschmelzungsprüfung
        Zu TOP 7 lit. c) wird darauf hingewiesen, dass eine Verschmelzungsprüfung durch einen oder mehrere zu bestellende sachverständige Prüfer stattfinden muss, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich verlangen.
        Das Prüfungsverlangen ist zu stellen bis Freitag, den 30. September 2022 um 15.00 Uhr.

        • Für den Beschluss über die Verschmelzung bedarf es nach dem Umwandlungsgesetz einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Lt. § 5 Ziff. 5.3 unserer Satzung ist das Stimmrecht nicht übertragbar, kann also nur bei persönlicher Teilnahme ausgeübt werden.

        • Ab sofort liegen in der Geschäftsstelle der DGP folgende Unterlagen zur Einsicht aus:
          – Bilanzen von DGL und DGP mit den Lageberichten der letzten drei Rechnungsjahre 2019, 2020 und 2021
          – Verschmelzungsbericht
          – Entwurf des Verschmelzungsvertrages

    7. Satzungsänderungen mit Erläuterungen hierzu
      Hinweis:
      Für die Satzungsänderungen ist lt. unserer Satzung eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Mitglieder werden rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung über Art, Umfang und Inhalt der vorgeschlagenen Satzungsänderungen über den DGP-Newsletter informiert werden

    8. Wahlen

    9. Berichte der Kongresspräsidenten

      • 2022

      • 2023

    10. Bericht aus der Zeitschrift Phlebologie

    11. Forschungsförderungskommission und Forschungsbericht

    12. Bericht aus dem Berufsverband

    13. Leitlinien

    14. Fortbildungsakademie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie

    15. Berichte aus den Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften

    16. Verschiedenes

    gez.

    Dr. med. E. Mendoza

    Generalsekretärin

    Impressum

    Verantwortlich für Mitteilungen der DGP:

    Dr. med. Erika Mendoza


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    Publikationsverlauf

    Artikel online veröffentlicht:
    14. Juni 2022

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