Die Leitlinien der Bundesärztekammer in der Röntgendiagnostik und in der Computertomografie
dienen der Qualitätssicherung beider bildgebenden Verfahren und damit auch der Optimierung
im Sinne des Strahlenschutzes. Seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2007 haben sich
viele neue medizinische Anwendungen und technische Fortschritte ergeben sowie neue
wissenschaftliche Erkenntnisse im Strahlenschutz, so dass eine Aktualisierung geboten
war.
Hier finden Sie die neuen Leitlinien:
https://baek.de/qs_roentgendiagnostik_ct.
In der Bundesärztekammer (BÄK) wurden unter Moderation des Ärztlichen Zentrums für
Qualität in der Medizin (ÄZQ) von den betroffenen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften,
dem Bundesamt für Strahlenschutz, den zuständigen Landesbehörden, der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sowie weiteren Organisationen 23 Arbeitsgruppen zur Aktualisierung
der Leitlinien eingerichtet. Die inhaltlich fachliche Federführung und Gesamtkoordination
erfolgte in Abstimmung mit der BÄK durch die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG). In
die rund vier Jahre in Anspruch genommene Überarbeitung der beiden Leitlinien waren
insgesamt 85 Fachexpertinnen und Fachexperten aus 23 Organisationen und wissenschaftlich
medizinischen Fachgesellschaften eingebunden.
Die bewährte Aufteilung der Leitlinien in einen Abschnitt A: Grundlegende Qualitätsanforderungen
und einen Abschnitt B: Katalog spezifischer ärztlicher und aufnahmetechnischer Qualitätsanforderungen
wurde beibehalten.
Der Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostikwurden neue Kapitel zur
Digitalen Volumentomografie (DVT/CBCT), Mamma-Tomosynthese und Kontrastmittelmammografie
hinzugefügt. Die inzwischen fast vollständig ersetzte Film-Folien-Radiografie wurde
in den Anhang verschoben. Neue Anforderungen ergaben sich bei den Strahlenschutzmitteln,
Anpassungen in der Digitaltechnik (Archivierung und Weitergabe von Bilddaten, Monitorbefundung)
und der Umstellung vom Alters- auf den Gewichtsbezug bei Kindern.
Die Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Computertomografie wurde um neue Kapitel
zur CT-Bildsteuerung bei Interventionen, der Hirn-Perfusions- und Schockraum-CT sowie
PET-CT/SPECT-CT ergänzt. Änderungen und Ergänzungen ergaben sich des Weiteren bei
der Multidetektor-CT, der isotropen 3D-Darstellung, der Dosismodulation und hinsichtlich
neuer Rekonstruktionsverfahren.
Die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik in der medizinischen Bildgebung
mit Röntgenstrahlen repräsentierenden neugefassten Leitlinien sollen einer laufenden
Überprüfung auf Aktualisierungsbedarf unterzogen werden, um zukünftig notwendige Anpassungen
auch kurzfristig zu ermöglichen.
Die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
und in der Computertomografie bleiben damit weiterhin die maßgebliche Referenz für
Röntgeneinrichtungen und die maßgebliche Referenz für die Qualitätssicherung der Ärztlichen
Stellen gemäß § 128 Strahlenschutzverordnung.
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose