1. Eingliederung der Gentherapie:
               
            Es wird auf die folgenden gesetzlichen Regelungen verwiesen:
            a) §136a Absatz 5 SGB V, Qualitätsanforderungen für Arzneimittel für neuartige Therapien
               (ATMP)
            b) § 35a Absatz 3b Satz 1 SGB V, Anwendungsbegleitende Datenerhebung.
            Vergütung durch Pauschalen: Nach einer durchgeführten Gentherapie mit einem als wirtschaftlich
               gekennzeichneten Präparat kann das Hämophilie-Zentrum für weitere vier Quartale eine
               Basispauschale mit Arzneimitteltherapie und die Wirtschaftlichkeitspauschale I in
               Höhe von 200Euro abrechnen.
            
               2. Neueinführung der Wirtschaftlichkeitspauschale III
               
            Für Aufwände, die sich bei einer Umstellung auf ein Produkt der Wirtschaftlichkeitsstufe
               II (goldene Kennzeichnung) ergeben, kann künftig zusätzlich die Wirtschaftlichkeitspauschale
               III, 100€/Quartal, abgerechnet werden. Diese gilt nur für o.g. Patient:innengruppe
               und kann nur in Kombination mit der Wirtschaftlichkeitspauschale II (450€) abgerechnet
               werden.
            
               3. Umgestaltung der Wirtschaftlichkeitspauschale I
               
            Unter bestimmten Voraussetzungen (Alter der Patient*innen, Art der Erkrankung, Art
               der Therapie) wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitsstufe I von 200€ auf 100 € reduziert.
               Für alle anderen Patient*innen bleibt die Höhe von 200 € bestehen.
            
               4. Neuer Patient*innen-Meldebogen: Anlage C2
               
            Auf dem Meldebogen sollen künftig quartalsweise die Anzahl der Patient*innen je Produkt
               ersatzkassenübergreifend angegeben werden. Er soll in jedem Quartal dem vdek übermittelt
               werden.
            
               5. Sonstige Änderungen/ Aspekte
               
            Anpassung der Formulierung zum Verzicht auf eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsprüfung
               (nach § 106b SGB V).
            Einführung einer Frist zur Einreichung der Rechnungsunterlagen.
            Regelmäßige Quartalsgespräche zwischen Hämophilie-Zentrum und Ersatzkassen.
            Im Januar 2025 werden Verhandlungen mit GWQ zur Eingliederung der ambulanten Gentherapie
               in die ärztliche Versorgungs- und Vergütungsstruktur, vergleichbar wie beim VDEK,
               geführt. Spectrum K ist auch angefragt. Die AOK-Gruppe sieht derzeit keinen Verhandlungsbedarf.
            Das verabschiedete Positionspapier mit nachvollziehbaren Forderungen der KBV zur Bundestagswahl
               findet man im Internet unter https://www.kbv.de/html/73034.php.
            Im Rahmen des Clearingverfahrens zum Entwurf für eine novellierte Gebührenordnung
               für Ärzte (GOÄ) findet am Mittwoch, den 19.03.2025 von 17-19 Uhr, die erste Sitzung
               statt. Der BDDH wird vor Ort sein.
            
               Veranstaltung des BDDH auf der 69. Tagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung
                  (GTH) in Lausanne 2025
               
            Wie auf den vergangenen Kongressen, hat der Vorstand des BDDH wieder eine Sitzung
               im Rahmen des GTH-Kongresses organisiert. Die Sitzung unterteilt sich in einen öffentlichen
               Teil und einen nicht-öffentlichen Teil, der nur für BDDH-Mitglieder zugänglich ist.
               Die Veranstaltung findet am 18.02.2025 im Saal Moritz im Kongressgebäude in Lausanne
               statt. Das Programm gestaltet sich wie folgt:
            
               12.15 Uhr – 13.45 Uhr (öffentlicher Teil, für Alle Teilnehmer der GTH)
               
            Vorsitz: J. Koscielny (Berlin) und G. Kappert (Duisburg)
            
               § 132i-Versorgungsverträge nach SGB V: Aktueller Stand inklusive ambulante Gentherapien
                  in Deutschland (J. Koscielny, Berlin)
            
               Gerinnungsdiagnostik: Reform des Kapitels 32 (Laboratoriumsmedizin) im einheitlichen
                  Bewertungsmaßstab (EBM) (G. Kappert, Duisburg)
            
               Laborpfade in der Gerinnungsdiagnostik: Empfehlungen der KBV ?! (U. Scholz, Leipzig)
            
               DHR-Register: Update 2025 (W. Mondorf)
            
               13.45 Uhr – 14.15 Uhr (nicht-öffentlicher Teil, nur für Mitglieder des BDDH)
               
            Vorsitz: J. Koscielny (Berlin) und G. Kappert (Duisburg)
            
               Mitgliederversammlung
               
            
               
               - 
                  
                  Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung zur Sitzung Vorstellung
                     der Tagesordnung 
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                  Bericht des Vorstandes 
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                  Entlastung des Vorstandes 
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                  Bericht des Kassenwarts 
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                  Entlastung des Kassenwarts 
- 
                  
                  Sonstiges 
Für den Vorstand des BDDH:
            
               
               - 
                  
                  PD Dr. Jürgen Koscielny 
- 
                  
                  Dr. Günther Kappert 
- 
                  
                  PD Dr. Christoph Sucker