Auch wenn die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) erst im Jahr 2018 in einer novellierten
Fassung verabschiedet worden ist, wird von unterschiedlichen Seiten bereits seit längerem
ein weiterführender Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf markiert. So soll die Weiterbildungsordnung
verschlankt und noch besser an die Anforderungen der Zukunft angepasst werden. Diskutiert
wird beispielsweise eine Überprüfung der Zusatzweiterbildungen oder aber die Frage,
wie die sektorenübergreifende Weiterbildung erleichtert werden könnte.
Das Thema Weiterbildung stand zuletzt auch im Mittelpunkt des 128. Deutschen Ärztetags
in Mainz und die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ (StäKo) der Bundesärztekammer
(BÄK) soll nun u. a. Möglichkeiten zur Verkürzung der Weiterbildungszeiten prüfen
und Vorschläge für eine inhaltliche „Entschlackung“ erarbeiten. In unserer Gesprächsreihe
äußert sich Prof. Dr. Henrik Herrmann, einer der beiden Vorsitzenden der StäKo, zu
verschiedenen Aspekten der Weiterbildungsreform: Warum sind Anpassungen notwendig?
Welchen Einfluss wird die Krankenhausreform haben? Wie kann man sich die Finanzierung
vorstellen? Und welche Rolle haben die Fachgesellschaften im weiteren Prozess?